Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Als Deutscher mit ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht im Inland nach dem Personalausweisgesetz.

 

Es ist Ihnen trotzdem möglich, bei einer Auslandsvertretung oder jeder Personalausweisbehörde im Inland einen Personalausweis zu beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Seit dem 01. November 2010 sind im Ausland die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen zuständige Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie sich als antragstellende Person oder der Ausweisinhaber gewöhnlich aufhalten.

 

 

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

 

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
     
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

 

Was sollte ich noch wissen?

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