Prüfingenieure für Baustatik Änderung mitteilen

 

Leistungsbeschreibung

Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde Änderungen bezüglich ihres Geschäftssitzes oder anderer Daten mitteilen, die der Anerkennung zugrunde gelegt wurden.

 

 

Teaser

Als anerkannte Prüfingenieure für Baustatik haben Sie einen neuen Geschäftssitz bezogen? Diese wie auch anderere Änderungen teilen Sie der zuständigen Stelle mit.

 

 

Verfahrensablauf

  • Schriftliche Mitteilung der Änderungen an die Anerkennungsbehörde.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.

 

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.

 

 

Voraussetzungen

  • Änderung des Geschäftssitzes oder der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise bezüglich der Änderungen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Treten Änderungen ein, so sind diese unverzüglich mitzuteilen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen

 

Fachlich freigegeben durch

FM

 

 

Fachlich freigegeben am

16.12.2021

 

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