Leistungsbeschreibung
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde Änderungen bezüglich ihres Geschäftssitzes oder anderer Daten mitteilen, die der Anerkennung zugrunde gelegt wurden.
Teaser
Als anerkannte Prüfingenieure für Baustatik haben Sie einen neuen Geschäftssitz bezogen? Diese wie auch anderere Änderungen teilen Sie der zuständigen Stelle mit.
Verfahrensablauf
- Schriftliche Mitteilung der Änderungen an die Anerkennungsbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
- Änderung des Geschäftssitzes oder der Anerkennung zugrunde liegenden Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise bezüglich der Änderungen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Treten Änderungen ein, so sind diese unverzüglich mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
FM
Fachlich freigegeben am
16.12.2021