Prüfungsleistungen zum Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen

 

Leistungsbeschreibung

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet (Modul).

 

Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es zwei Varianten:

  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
  • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.

 

Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.

 

 

Teaser

Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Wirtschaftsthemen abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.

 

 

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.

  • Prüfen Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer, ob Ihre Hochschule und Ihr Studiengang bereits für die Anrechnung anerkannt ist

  • Wenn Ihr Studiengang bereits anerkannt ist:

    • Fügen Sie die Leistungsnachweise den Formularen und Unterlagen zur Prüfungsanmeldung bei
  • Wenn Ihr Studiengang noch nicht anerkannt ist:

    • Laden Sie das Formular "Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen" von der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
    • Legen Sie Leistungsnachweise bei.
    • Lassen Sie das Formular von Ihrer Hochschule ausfüllen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen schriftlich oder elektronisch mit qualifizierter Signatur an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

  • Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag.

  • Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.

 

An wen muss ich mich wenden?

Um Anträge auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen einzureichen, wenden Sie sich 

  • an die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin oder 
  • an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

 

Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer

Rauchstraße 26

10787 Berlin

 

Telefon: 030 7261610

Fax: 030 726161260

E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

Calwer Straße 11

70173 Stuttgart

 

Telefon: 0711 2397710

Fax: 0711 2397712

E-Mail: lgs-stuttgart@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Bayern

Marsstraße 4 

80335 München

 

Telefon: 089 54461610

Fax: 089 54461612

E-Mail: lgs-muenchen@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

Rauchstraße 26 

10787 Berlin

 

Telefon: 030 726161195

Fax: 030 726161199

E-Mail: lgs-berlin@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Ferdinandstraße 12

20095 Hamburg

 

Telefon: 040 80803430

Fax: 040 808034312

E-Mail: lgs-hamburg@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen

Sternstraße 8

60318 Frankfurt am Main

 

Telefon: 069 365062630

Fax: 069 365062632

E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de

 

Wirtschaftsprüferkammer

Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Tersteegenstraße 14

40474 Düsseldorf

 

Telefon: 0211 4561214

Fax: 0211 4561193

E-Mail: lgs-duesseldorf@wpk.de

 

 

Zuständige Stelle

Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer

Rauchstraße 26

10787 Berlin

 

Telefon: 030 7261610

Fax: 030 726161260

E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

 

 

Voraussetzungen

  • Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
  • Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
    • das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
      • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und
      • Wirtschaftsrecht und
    • Sie haben die Prüfungsleistung in einem der beiden Fächer erbracht und
    • Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17. Juni 2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17. Juni 2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
  • Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Leistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungen
  • Wenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformular

 

Welche Gebühren fallen an?

  • Verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen (Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen): EUR 50,00

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

 

Anmeldefristen:

  • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31. August des Vorjahres
  • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag (28. beziehungsweise 29. Februar) desselben Jahres

 

Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:

  • Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens drei Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: ja

 

Onlineverfahren möglich: nein

 

Schriftform erforderlich: ja

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Informationsstand

10.01.2020

 

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