Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten

 

Leistungsbeschreibung

Nach einem Vesicherungsfall können Sie Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung haben. 

Als Versicherungsfall gelten:

  • Arbeitsunfälle
  • Wegeunfälle (zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit) und
  • Berufskrankheiten.

 

Sie erhalten eine Rente,

  • wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle dauerhaft sinkt (Minderung der Er-werbsfähigkeit) oder 
  • wenn sich die Folgen früherer Versicherungsfälle mit der Zeit verschlimmern.

 

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bis-herige Arbeit, sondern Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt. 

 

Bei jugendlichen Versicherten beruht die Minderung der Erwerbs-fähigkeit auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

 

Die Höhe der Rente ist abhängig von:

  • der Höhe der Minderung der Ewerbsfähigkeit und 
  • der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist).

 

Teaser

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufs-krankheit dauerhaft weniger arbeiten können, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.

 

 

Verfahrensablauf

Ihr Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wird von Amts wegen festgestellt. In der Regel müssen Sie daher keinen Antrag stellen. Sie erhalten im Anschluss der Festellung einen Bescheid.

Wenn sich bei Ihnen die Folgen eines Versicherungsfalls ver-schlimmern, können Sie einen formlosen Antrag auf Rente bei ih-rer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse stellen. Sie erhalten im Anschluss der Feststellung einen Bescheid.

 

 

Voraussetzungen

Sie haben einen Anspruch auf Rente, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit

  • infolge eines oder mehrerer Versicherungsfälle, 
  • über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus und
  • um mindestens 20 Prozent 

 

gemindert ist.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für Sie keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Sie gibt es keine Fristen.

 

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 3 Monate.

 

 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid des Unfallversicherungsträ-gers
  • Klage vor Sozialgericht 

 

 

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

 

Informationsstand

16.03.2021

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare