Medizinische Reha auf Kosten der Rentenversicherung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Die medizinische Rehabilitation dient der Verbesserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.

 

Eine Wiederholung der medizinischen Reha ist grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren möglich – es sei denn, die Leistung ist aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig erforderlich.

 

Die Reha dient der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen. Die Art der Behandlung und Auswahl der Reha-Einrichtung richtet sich nach Ihren Beschwerden.

 

Die Reha findet in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder in einer ihrer Vertragskliniken statt. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind sowohl stationär als auch ganztägig ambulant möglich und dauern in der Regel 3 Wochen. Für Abhängigkeitskranke gibt es von dieser Leistungsform und -dauer abweichende Regelungen.

 

Das wird von der Rentenversicherung gezahlt:

  • die Reise,
  • die Unterkunft,
  • die Verpflegung,
  • die ärztliche Betreuung,
  • die therapeutischen Leistungen und
  • die medizinischen Anwendungen.

 

Bei einer stationären medizinischen Reha können Sie mit maximal EUR 10,00 am Tag an den Kosten beteiligt werden. Die Zuzahlung ist von der Höhe Ihres Einkommens abhängig.

 

Falls Ihr Arbeitgeber aufgrund von gleichartigen Vorerkrankungen während Ihrer medizinischen Reha das Arbeitsentgelt nicht weiterzahlt, erhalten Sie von der Rentenversicherung möglicherweise Übergangsgeld.

 

Eine medizinische Reha können Sie nicht erhalten, wenn Sie

  • wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit oder einer Schädigung durch dritte Personen Anspruch auf eine gleichartige Leistung von einem anderen Reha-Träger haben (zum Beispiel von der Unfallversicherung),
  • Beamter, Soldat oder Richter sind. Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Integrationsamt, um zu erfahren, von wem Sie Leistungen erhalten können,
  • bereits eine Altersrente (mindestens zwei Drittel der Vollrente) beziehen oder beantragt haben,
  • dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bis zum Altersrentenbeginn zum Beispiel eine betriebliche Versorgungsleistung bekommen oder
  • sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden.
     

 

 

Teaser

Sie können eine medizinische Reha von der Rentenversicherung erhalten, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt ist.

 

 

Verfahrensablauf

Die medizinische Reha müssen Sie online bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung beantragen:

  • Sie können den Antrag online auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung stellen:
    • Ohne Registrierung können Sie den Antrag online ausfüllen und an die Deutsche Rentenversicherung senden. Das Unterschriftenblatt müssen Sie noch per Post senden.
    • Mit Personalausweis, Aufenthaltstitel oder elektronischer Signaturkarte können Sie den Antrag direkt online ausfüllen und papierlos abschicken.
  • Alternativ können Sie die notwendigen Antragsformulare auch im Internet herunterladen.
  • Bei der Antragstellung sind Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen sowie die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater der Rentenversicherung behilflich.
  • Darüber hinaus können Sie den Antrag auch bei den Krankenkassen, den Versicherungsämtern oder den Gemeindeverwaltungen stellen.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Den Zugang zu den Onlinediensten, eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder ein/e VersichertenberaterIn in Ihrer Nähe sowie weitere Informationen finden Sie im Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

 

Weitere Hilfe erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter der Rufnummer 0800 10004800.

 

 

Zuständige Stelle

Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 eigenständigen Trägern. Am leichtesten lässt sich Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger herausfinden, wenn Sie in der letzten Zeit Post bekommen haben. Der im Briefkopf angegebene Träger ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit für Sie zuständig.

 

Grundsätzlich können Sie sich aber mit Ihren Anträgen, Änderungsmitteilungen und Fragen an jeden Rentenversicherungsträger wenden. Falls es nicht Ihr zuständiger Träger sein sollte, wird das Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Durch die Weiterleitung kann es aber etwas länger dauern, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen bekommen.

 

 

Voraussetzungen

Sie:

  • sind mindestens 15 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (sogenannte "Wartezeit von 15 Jahren") oder
  • beziehen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • erhalten eine große Witwen-/Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
  • haben in den letzten 2 Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt oder
  • haben innerhalb von 2 Jahren nach einer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder waren nach einer solchen Beschäftigung oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos oder
  • sind vermindert erwerbsfähig beziehungsweise dies ist in absehbarer Zeit zu erwarten, wenn Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Befundbericht Ihres behandelnden Arztes

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

In der Regel 3 Wochen

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: ja

 

Onlineverfahren möglich: ja

 

Schriftform erforderlich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel nein

 

 

Informationsstand

15.12.2020

 

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