Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich anmelden

 

Leistungsbeschreibung

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

 

 

Teaser

Sie haben eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge? Dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

 

 

Verfahrensablauf

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie eine Betriebsstätte Unternehmen in Betrieb nehmen, denken Sie an die Anmeldung, die Sie ganz einfach online durchführen können.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

 

 

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
  • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
  • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
  • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
  • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
  • Beitragsnummer
  • Datum des Beginns des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
  • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
  • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
  • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge

 

Welche Gebühren fallen an?

Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der Zahl der neben dem Inhaber Beschäftigten.

 

 

Anträge / Formulare

Sie können Ihre Betriebsstätte Online anmelden

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Von der Beitragspflicht sind gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen, der Jugendhilfe, für Suchtkranke, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schule ausgenommen.

 

Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

 

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

 

 

Informationsstand

04.12.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Telefon: 0221 5061-0

Webseite: Homepage
Webseite: Kontaktformular