Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

 

 

Verfahrensablauf

Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

 

 

Voraussetzungen

Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Rechtsgrundlage

§ 2 Abs. 1 RBStV

§ 7 Abs. 1 i. V m. § 8 Abs. 1 RBStV

 

 

Anträge / Formulare

 

Was sollte ich noch wissen?

Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Telefon: 0221 5061-0

Webseite: Homepage
Webseite: Kontaktformular