Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung anerkennen der Gleichwertigkeit

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits eine der geforderten Sachkunde vergleichbare Qualifikation erlangt haben, zum Beispiel eine Berufsausbildung oder Weiterbildung, können Sie sich diese bei der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkennen lassen. Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

 

 

Teaser

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation als Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der Behörde nachweisen.

 

 

Verfahrensablauf

Eine Gleichwertigkeit der Anerkennung einer Sachkunde können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen.

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

 

Voraussetzungen

  • Qualifizierte Ausbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise der ausländischen Qualifikation sind in deutscher Sprache vorzulegen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der vorhandenen Qualifikation (Inhalte der Qualifikation, Zeugnis)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Kosten: variabel von 200 bis 1000 Euro

 

 

Rechtsgrundlage

§2 Absatz 17 Satz 3 der GefStoffV

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch

 

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

 

 

Fachlich freigegeben am

25.05.2022

 

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