Leistungsbeschreibung
Das Integrationsamt gewährt Unternehmen Zuschüsse für die Schaffung neuer zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen. Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Voraussetzungen
Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: