Schlachtung Erlaubnis beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.

 

 

Teaser

Sie möchten Tiere gewerbsmäßig schlachten? Dann brauchen Sie hierzu eine Erlaubnis.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung bzw. an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.

 

 

Voraussetzungen

Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.

 

Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Antragstellers,
  • Adresse der Schlachtstätte,
  • Name und Anschrift sowie Angaben zur Sachkunde der Personen, die das Betäuben und Töten der Tiere vornehmen,

 

Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch.

 

 

Informationsstand

24.01.2020

 

zurück zur Übersicht