Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, müssen Sie bei der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle einen Antrag stellen. Den Antrag können Sie über mithilfe eines Online-Formular, per E-Mail, auf dem Postweg oder mündlich direkt in der Geschäftsstelle stellen. Für die mündliche Antragstellung müssen Sie einen Termin mit der Schlichtungsstelle vereinbaren. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

 

 

Verfahrensablauf

Für den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens müssen Sie der Schlichtungsstelle folgende Angaben mitteilen:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse,
  • Namen und Adresse des beteiligten Trägers öffentlicher Gewalt,
  • die Schilderung des Sachverhalts,
  • das Ziel, das Sie mit dem Schlichtungsverfahren erreichen möchten.

 

Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen und informiert den beteiligten Träger der öffentlichen Gewalt. Das Schlichtungsverfahren läuft in der Regel schriftlich ab. Die schlichtende Person wirkt auf eine gütliche Einigung hin. Wenn keine Einigung erzielt wird, unterbreitet die schlichtende Person einen Schlichtungsvorschlag.

 

Das Schlichtungsverfahren endet, wenn sich die Beteiligten einigen konnten oder einen Schlichtungsvorschlag angenommen haben. Konnten die Beteiligten keine Einigung finden, übermittelt die Schlichtungsstelle dem Antragsteller oder der Antragstellerin in Textform eine Mitteilung über die erfolglose Durchführung des Schlichtungsverfahrens.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Schlichtungsstelle bei der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Das Schlichtungsverfahren ist im Gegensatz zum Gerichtsverfahren für Sie kostenlos und Sie müssen keinen Rechtsbeistand einschalten.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie können den Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens jederzeit und ohne Begründung zurücknehmen.

 

Sollte ein Termin bei der Schlichtungsstelle erforderlich sein, können Ihnen die notwendigen Reisekosten auf Antrag erstattet werden.

 

zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Mauerstraße 53
10117 Berlin, Stadt

Telefon: +49 30 185272805
Telefax: +49 30 185272901

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Homepage