Schulen wissenschaftliche Forschungsvorhaben genehmigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) verfolgen, benötigen Sie für dieses eine  Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern).

 

 

Teaser

Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für eine Antragstellung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

 

Hinweis: Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

 

 

Voraussetzungen

Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn mit dem Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse verfolgt wird und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Notwendige Unterlagen:

  • Angaben zur Untersuchungsleitung, eine kurze, aber schlüssige Schilderung des Ablaufs, des Umfangs und der Zielsetzung des Projektes sowie eine Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung
  • Informationsschreiben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in dem ausdrücklich insbesondere auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Seite 2 von 4 Nichtbenachteiligung bei einer Nichtteilnahme hingewiesen wird und Daten für eine Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle angegeben werden,
  • Schreiben zur schriftlichen Einverständniserklärung einer Teilnahme, in dem insbesondere Informationen zur Aufbewahrung und Vernichtung der Daten gegeben werden und ein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ohne Angabe von Gründen und ohne damit verbundene Nachteile erfolgt,
  • Schreiben an die Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Untersuchungsteilnehmerinnen und -teilnehmern),  das diese dementsprechend über die geplante Untersuchung aufklärt und deren Einverständnis für die Teilnahme des Kindes einholt,
  • Erhebungsinstrumente als Ansichtsexemplare (z.B. Fragebogen, Interviewleitfaden) bzw. Beschreibung des geplanten Vorgehens (z.B. Beobachtungskriterien),
  • Erklärung, dass sichergestellt ist, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Datenerhebung erhalten,
  • Übersicht der Schulen, an denen das Vorhaben durchgeführt werden soll bzw. eine Benennung der Schularten mit Klassenstufe und des räumlichen Gebietes in der die Untersuchung stattfinden soll (z. B. Klassenstufe 9 aller Gymnasien im Bereich der Stadt Mainz o. ä.)

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

 

 

Rechtsbehelf

Es kann Widerspruch eingelegt werden.

 

 

Anträge / Formulare

Die Antragstellung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Den Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz wurde eine generelle Genehmigung für die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen in Schule erteilt; es besteht eine Anzeigepflicht. Sofern innerhalb von drei Wochen nach der Anzeige kein Einwand durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erfolgt, gilt die Untersuchung als genehmigt.

 

 

Informationsstand

14.01.2020

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brandt-Platz 3
54290
54203

Telefon: +49 651 9494-0
Telefax: +49 651 9494-170

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://add.rlp.de/de/startseite/