Kraftfahrzeughilfe für gesetzlich unfallversicherte Personen beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Finanzielle und sonstige Hilfen

 

Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben können Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes erhalten

  • für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
  • für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
  • zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).

 

Verfahrensablauf

Formloser Antrag

 

Entscheidung des Integrationsamtes

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Vorrang der Rehabilitationsträger:

Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre haben, kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger sein. Bei über 15 Jahren kann bei Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig sein.

Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.

 

Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren.

 

Als Selbstständiger oder Beamter wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Dienstort des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung –Integrationsamt- in Koblenz, Landau, Mainz oder Trier.

 

 

Voraussetzungen

Nach dem SGB IX, wenn ein Integrationsamt zuständig ist:

  • Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
  • Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden wöchentlich
  • Bezug des tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelts
  • Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten
  • Kfz-Hilfe ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern
  • infolge der Behinderung keine nur vorübergehende Angewiesenheit auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs, um den Arbeitsort zu erreichen
  • Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen oder Gewährleistung, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug führt

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag (Antragsvordruck siehe Modul „Anträge/Formulare), Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit, Unterlagen über Art und Umfang der Behinderung, Einkommensnachweise (z. B. Lohn-/Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheid etc.).

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim Integrationsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.

 

 

Rechtsbehelf

Widerspruch.

 

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