Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Voraussetzung für die Abnahme der universitären Schwerpunktbereichsprüfung ist die Zulassung zur Prüfung durch das entsprechende Prüfungsamt. Zur Prüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und einen Antrag gestellt haben.

 

 

Teaser

Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung, die Teil der Ersten juristischen Prüfungen ist, absolvieren möchten, müssen Sie zur Prüfung zugelassen werden.

 

 

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung im Laufe Ihres Studiums erfüllt haben, melden Sie sich fristgerecht beim zuständigen Prüfungsamt an Ihrer Universität zur Prüfung an. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllt haben, werden Sie zur Prüfung zugelassen und können diese antreten.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen der Hochschulen in RLP.

 

 

Voraussetzungen

  • einen Antrag und
  • die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.

 

Die Zulassung setzt voraus:

  1. mindestens sechs Studienhalbjahre Rechtswissenschaften studiert hat, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
  2. Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht, Europarecht sowie der entsprechenden Verfahrensrechte, Deutsche Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und juristische Methodenlehre) besucht hat,
  3. die praktischen Studienzeiten abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
  4. an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht erfolgreich teilgenommen hat,
  5. an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach erfolgreich teilgenommen hat,
  6. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht hat, sowie
  7. eine Zwischenprüfung bestanden hat sowie
  8. die weiteren spezifischen Voraussetzungen der Universität Trier oder der Universität Mainz.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag sowie
  • Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen

 

Nachweise über

  1. Studium von sechs Studienhalbjahren Rechtswissenschaft, davon mindestens vier Studienhalbjahre an einer deutschen Universität, davon mindestens zwei Studienhalbjahre an einer Universität des Landes Rheinland- Pfalz,
  2. die abgeleistete praktische Studienzeit nach § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes über die juristische Ausbildung - JAG -),
  3. die erfolgreiche Teilnahme an je einer Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht,
  4. die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach,
  5. erfolgreicher Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs,
  6. die bestandene Zwischenprüfung sowie
  7. über die besonderen zusätzlichen Voraussetzungen der Universität Trier und Mainz.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Unterschiedlich an der Universität Trier und Mainz geregelt. Bitte erkundigen Sie sich beim jeweiligen Prüfungsamt.

 

 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

 

 

Anträge / Formulare

Antragsformulare der Universität Mainz und Trier

 

 

Informationsstand

05.07.2022

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346
67324

Telefon: +49 6232 654-0

Webseite: http://www.uni-speyer.de/de/

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Adresse:
Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

Ernst-Boehe-Straße 4
67059

Telefon: +49 621 5203-0
Telefax: +49 621 5203-200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen

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Adresse:
Hochschule Kaiserslautern - University of Applied Sciences

Schoenstraße 11
67659 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 37240
Telefax: +49 631 3724-2105

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-kl.de/

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Adresse:
Hochschule Koblenz

Konrad-Zuse-Straße 1
56075

Telefon: +49 261 9528-0
Telefax: +49 261 9528-567

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.hs-koblenz.de

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Adresse:
Hochschule Mainz

Lucy-Hillebrand-Straße 2
55128 Mainz

Telefon: +49 6131 628-0
Telefax: +49 6131 628-7777

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-mainz.de

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Adresse:
Hochschule Trier


54208 Schneidershof
54293

Telefon: 0651 8103-0
Telefax: 0651 8103-333

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-trier.de

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Adresse:
Hochschule Worms

Erenburgerstraße 19
67549

Telefon: +49 6241 509-0
Telefax: +49 6241 509-222

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.fh-worms.de

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Adresse:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Saarstraße 21
55122 Mainz
55099 Mainz

Telefon: +49 6131 39-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.uni-mainz.de

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern

Gottlieb-Daimler-Straße
67663 Kaiserslautern

Telefon: +49 631 205-0
Telefax: +49 631 205-3200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Adresse:
Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Landau

Fortstraße 7
76829 Landau in der Pfalz

Telefon: +49 6341 280-0

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://rptu.de/neu

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Technische Hochschule Bingen

Berlinstraße 109
55411 Bingen am Rhein

Telefon: +49 6721 409-0
Telefax: +49 6721 409-100

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: http://www.th-bingen.de

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Universität Koblenz

Universitätsstraße 1
56070
56016

Telefon: +49 261 287-0
Telefax: +49 261 287-1600

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