Self-Balancing-Board / Hoverboard / eMobil

 

Leistungsbeschreibung

Self-Balancing-Boards sind elektrisch betriebene, zweispurige Rollbretter, auf dem sich eine Person stehend und rollend fortbewegen kann.

 

Für selbstbalancierende Monowheels, Hoverboards und ähnliche Geräte gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h liegt. Diese Fahrzeuge dürfen derzeit nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen betrieben werden, da sie konstruktionsbedingt die Zulassungsvorschriften der StVZO hinsichtlich Sitz, Lenkung, Bremsen und Beleuchtung nicht erfüllen.

 

Das Führen eines solchen Kraftfahrzeugs setzt eine Fahrerlaubnis voraus. Die benötigte Fahrzeugklasse kann aufgrund der derzeit ungeklärten Rechtslage nicht benannt werden. Die Mobilitätshilfeverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die „Segways“ vorgibt, gilt nicht für diese Boards.

 

Das Bundesverkehrsministerium hat die Bundesanstalt für Straßenwesen(BASt) beauftragt, eine Untersuchung von Kleinstelektrofahrzeugen durchzuführen.

 

Ziel des Projektes ist es, zu ermitteln, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Kleinstelektrofahrzeuge im Straßenverkehr sicher betrieben werden können, welche technischen Anforderungen dafür notwendig sind und welches Konfliktpotential zu anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Erst nachdem der Abschlussbericht der BASt vorliegt, wird über eine mögliche Zulassung dieser Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr entschieden. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

 

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