Leistungsbeschreibung
Der Semesterbeitrag ist ein satzungsgemäßer Beitrag, der z. B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime oder Betreuungsangebote, Semesterticket u. a. finanziert.
Teaser
Die Hochschulen regeln in ihren Beitragsordnungen per Erlass den Semesterbeitrag, den Sie als Studierende*r jedes Semester entrichten müssen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird auf den jeweiligen Webseiten sowie in der Beitragsordnung der jeweiligen Hochschule, die auch auf den Webseiten der Hochschulen zu finden ist, dargestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule, auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule kann bei Fragen weiterhelfen.
Voraussetzungen
Die eingeschriebenen Studierenden jeder Hochschule bilden eine Studierendenschaft. Jede Studierendenschaft gibt sich u. a. eine Beitragsordnung, die von der Hochschulleitung genehmigt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Für den Erlass des Semesterbeitrags fallen keine Gebühren an. Kosten für den Semesterbeitrag sind variabel und abhängig von der jeweiligen Hochschule aufgrund der Zusammensetzung des Semesterbeitrags (Semesterticket etc.). Genauere Auskünfte erhalten Sie durch die Hochschule.
Gebühr: EUR 0,00 - 400,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen zur Rückmeldung werden auf den Webseiten der jeweiligen Hochschulen veröffentlicht. Geht der Semesterbeitrag unvollständig oder zu spät bei der Landeshochschulkasse ein, so gibt es bei einigen rheinland-pfälzischen Hochschulen die Möglichkeit, eine Säumnisgebühr innerhalb einer Nachfrist zu überweisen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Informationen zum Semesterbeitrag finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule, hier finden Sie auch die Beitragsordnung.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Fragen zu Ihrer Bewerbung, zur Zulassung oder zu organisatorischen Themen (Rückmeldung, Im- und Exmatrikulation, Beurlaubung etc.) kann Ihnen der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule, an der Sie eingeschrieben sind, weiterhelfen. Sie finden die Kontaktdaten sowie weitere Informationen auf der Webseite der jeweiligen Hochschule.
Informationsstand
05.07.2022