Sonderrufnummern Einrichtung Telefonzentrale des Bundesversicherungsamtes

 

Leistungsbeschreibung

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Aufsichtstätigkeit über die bundesunmittelbaren Kranken-, Pflegekassen, die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft- Bahn – See und das Mutterschaftsgeld.

 

Die Telefonzentrale des BVA informiert Sie über diese Zuständigkeiten und nimmt Weiterleitungen in die Fachbereiche vor.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Telefonzentrale des Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

 

Tel.: +49 228 619-0

 

Bitte wenden  Sie sich an das Bundesversicherungsamt in Bonn. 

 

poststelle(@)bas.bund.de

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: gebührenfrei

 

Was sollte ich noch wissen?

Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

  • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
  • Rentenkontoklärungen
  • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
  • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
  • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen
zurück zur Übersicht