Sozialversicherungsausweis neu beantragen

 

Leistungsbeschreibung

Der Sozialversicherungsausweis ist ein Schreiben, auf dem neben Ihren persönlichen Daten Ihre Sozialversicherungsnummer steht.

 

Die Sozialversicherungsnummer wird von Ihrem Arbeitgeber bei allen Meldungen an die Sozialversicherung (zum Beispiel An-, Ab- oder Jahresmeldungen) verwendet, um Sie zu identifizieren. Die Sozialversicherungsnummer bleibt lebenslang gleich. Unter dieser Nummer führt die Rentenversicherung Ihr Versichertenkonto.

 

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis

  • online,
  • bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder
  • bei der Krankenkasse beantragt werden.

 

Wenn Sie eine neue Arbeit aufnehmen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vorlegen. Haben Sie noch keine Sozialversicherungsnummer ist die Anmeldung auch ohne Sozialversicherungsnummer möglich. Die Anmeldung durch den Arbeitgeber löst dann die Neuvergabe einer Sozialversicherungsnummer aus. Ihr Sozialversicherungsausweis wird Ihnen automatisch zugeschickt.

 

Außerdem brauchen Sie den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie eine Sozialleistung beantragen, zum Beispiel Arbeitslosengeld.

 

Wenn sich Ihr Name ändert, beispielsweise im Zuge einer Heirat, erhalten Sie automatisch einen neuen Sozialversicherungsausweis.

 

Hinweis: Auf Ihrem Sozialversicherungsausweis werden Ihre Daten zusätzlich als maschinenlesbarer Code (QR-Code) dargestellt.

 

 

Teaser

Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen, wenn Sie ihn verloren haben, er beschädigt wurde oder nicht mehr lesbar ist.

 

 

Verfahrensablauf

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Krankenkasse beantragt werden.

 

Sie erhalten Ihren Sozialversicherungsausweis per Post an Ihre Meldeadresse.

 

 

Voraussetzungen

keine

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

Nach der Beantragung wird Ihr Sozialversicherungsausweis innerhalb von 14 Tagen an Ihre Meldeadresse gesendet.

 

 

Anträge / Formulare

Formulare: nein

 

Onlineverfahren möglich: ja

 

Schriftform erforderlich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Informationsstand

16.07.2019

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstraße 4-6
67346

Telefon: +49 62 32 17-0
Telefax: +49 62 32 17-2589

Webseite: http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de