Leistungsbeschreibung
Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes entscheidet über die Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen auf Antrag.
Teaser
Die Präsidentin oder der Präsident des Prüfungsamtes entscheidet über die Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung für Jurastudierende auf Antrag.
Verfahrensablauf
Die Behörde prüft die von Ihnen dargelegten Gründe und entscheidet über Ihren Antrag. Die Entscheidung erhalten Sie in schriftlicher Form vom Landesprüfungsamt für Juristen.
An wen muss ich mich wenden?
Sie wenden sich für die Antragstellung an das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Voraussetzungen
Sie müssen einen wichtigen Grund dafür darlegen, warum ausnahmsweise von den Zulassungsvoraussetzungen abgewichen werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist eine schriftliche Erklärung von Ihnen erforderlich, in der Sie die Gründe für den Antrag auf Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen darlegen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gelten die Fristen, die auch für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung gelten. Die staatliche Pflichtfachprüfung wird zweimal jährlich in Mainz und in Trier abgenommen, in der Regel im Februar und im August eines jeden Jahres. Sie müssen sich für die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Halbjahr spätestens am 2. Januar, für die staatliche Pflichtfachprüfung im zweiten Halbjahr spätestens am 1. Juli beim Prüfungsamt melden. Innerhalb dieser Frist ist auch der Antrag auf Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.
Anträge / Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag auf Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen erforderlich, der begründet werden muss.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Entscheidung über die Freistellung von den Zulassungsvoraussetzungen handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Informationsstand
06.08.2021