Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen

 

Leistungsbeschreibung

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

 

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

 

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.

 

 

Teaser

Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.

 

 

Verfahrensablauf

Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.

 

 

Voraussetzungen

keine

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

 

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Rechtsgrundlage

 

Anträge / Formulare

Formulare: keine

 

Onlineverfahren möglich: ja

 

Schriftform erforderlich: nein

 

Persönliches Erscheinen nötig: nein

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.

 

 

Informationsstand

04.06.2019

 

zurück zur Übersicht