Leistungsbeschreibung
Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Teaser
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.
Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
- Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.
Antragsfrist: 6 Monate
Rechtsgrundlage
§ 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 9 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Kurztext
- Unternehmenskarte Erneuerung
- ein Unternehmen des gewerblichen Güter oder Personenbeförderungsverkehrs muss seine Unternehmenskarte erneuern
- Antrag kann gestellt werden von
- Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- vertretungsbefugter oder bevollmächtigter Person
- Unternehmen in der gewerblichen Güter oder Personenbeförderung benötigt eine Unternehmenskarte, wenn es Fahrzeuge einsetzt, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Unternehmerin oder Unternehmer ist für ordnungsgemäße Verwendung der Unternehmenskarte verantwortlich
- Unternehmenskarten sind 5 Jahre gültig und unpersönlich auf das Unternehmen ausgestellt
- Frist: neue Unternehmenskarte darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der alten Karte beantragt werden
- ist Unternehmenskarte bereits abgelaufen, muss eine erneute Erstbestellung durchgeführt werden
- zuständig: unterschiedliche Stellen je nach Bundesland zum Beispiel Fahrerlaubnisbehörde, TÜV, Dekra oder andere
Informationsstand
06.02.2023
Status Bibliothekseintrag
6