Veranstalten von anderen erlaubnisfreien Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach der Spielverordnung

 

Leistungsbeschreibung

Für die Veranstaltung eines anderen Spiel ist die Erlaubnis nach 33 d Abs. 1 Satz 1 oder § 60 a Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn das Spiel den Anforderungen der Anlage zu § 5a der Spielverordnung entspricht und der Gewinn in Waren besteht. 

 

 

An wen muss ich mich wenden?

In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige Landeskriminalamt fest, ob die Voraussetzungen zur Erlaubnisfreiheit erfüllt sind.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenden Sie sich bitte an das Bundeskriminalamt bzw. das zuständige Landeskriminalamt.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

In Zweifelsfällen sollte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung eine Anfrage beim Bundes-, bzw. bei dem zuständigen Landeskriminalamt erfolgen.

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

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Adresse:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Valenciaplatz 1-7
55118 Mainz

Telefon: +49 6131 65-0
Telefax: +49 6131 65-2480

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.polizei.rlp.de/landeskriminalamt