Zweitschrift Gewerbeanmeldung

 

Leistungsbeschreibung

Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

 

Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

 

Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

 

Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

 

EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

 

 

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache: sofort

 

Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

 

 

Informationsstand

01.03.2018

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

 

Ansprechpartner: