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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr

In vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.


Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:

  • Parkverbot
  • Halteverbot
  • vor Einfahrten
  • Feuerwehrzufahrten
  • Geh- und Radwegen
  • im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
  • auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.

Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog – Halten und Parken.

Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.

Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

In der Regel stellen wir Ihr Fahrzeug auf den nächstgrößeren freien öffentlichen Parkplatz. Um den genaueren Standort Ihres Fahrzeuges zu erfahren, rufen Sie uns (02631 802-425 oder -310) während unserer Öffnungszeiten an.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich bei der Polizeiinspektion Neuwied (02631 8780) über den Standort Ihres Fahrzeuges informieren.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Diese Gebühren fallen in der Stadt Neuwied an:

  • Verwarnungsgeld
  • Verwaltungsgebühren (40,00€)
  • Auslagen (3,45€)
  • Abschleppgebühren des Abschleppunternehmens: zwischen 95€ und 150€ (bei besonders hohem Abschleppaufwand kann der Betrag höher ausfallen)

Die Kosten werden Ihnen durch einen Kostenfestsetzungsbescheid in Rechnung gestellt.

Spezielle Hinweise für - "Stadt Neuwied"

Zuständige Stellen

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-6666
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr 
Di. 08:30 - 12:30 Uhr 
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr
Do. 08:30 - 12:30 Uhr 
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.
Derzeit wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

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