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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Geschlechtseintrag und Vorname nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ändern

Als trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können Sie ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen in den Personenstandsregistern ändern lassen. Dazu müssen Sie eine "Erklärung mit Eigenversicherung" beim Standesamt abgeben. Diese müssen Sie zunächst schriftlich anmelden. 

Verfahrensablauf

Zwischen Anmeldung und der eigentlichen Erklärung liegen mindestens drei Monate. Danach muss die Erklärung innerhalb von sechs Monaten abgegeben werden. Wird diese nicht innerhalb dieses Zeitraums abgegeben, verfällt die Anmeldung und muss gegebenenfalls erneut beim Standesamt erfolgen. 

Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Abgabe der Erklärung dient als Überlegungs- und Reflexionsfrist.

Anträge / Formulare

Um die Erklärung beim Standesamt Neuwied anzumelden, können Sie den Anmeldebogen (PDF | 493 KB) ausfüllen.

Für Minderjährige ab 14 Jahre gibt es einen eigenen Anmeldebogen (PDF | 502 KB). 

Wichtig: Wenn Sie die Anmeldung per E-Mail ans Standesamt zusenden, ist diese nur gültig, wenn sie auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ansonsten können Sie die schriftliche Anmeldung im Geschäftszimmer abgeben oder dem Standesamt per Post zuschicken.

Was sollte ich noch wissen?

Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vornamen möglich. 

Wichtig: Die Namen müssen dem gewählten Geschlecht entsprechen. Geschlechtsneutrale Vornamen dürfen beibehalten werden. 

Rechtsgrundlage

§ 4 SBGG

§ 2 SBGG

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Standesamt

Pfarrstraße 8
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-696
Telefax: +49 2631 802-443

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:30 - 12:00 Uhr

Do. 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

 

Hinweis:

Das Standesamt Neuwied kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden (einzige Ausnahmen: Bestatter und Personen, die aus der Kirche austreten möchten. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an das Standesamt unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Anliegens.