Als trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können Sie ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen in den Personenstandsregistern ändern lassen. Dazu müssen Sie eine "Erklärung mit Eigenversicherung" beim Standesamt abgeben. Diese müssen Sie zunächst schriftlich anmelden.
Verfahrensablauf
Zwischen Anmeldung und der eigentlichen Erklärung liegen mindestens drei Monate. Danach muss die Erklärung innerhalb von sechs Monaten abgegeben werden. Wird diese nicht innerhalb dieses Zeitraums abgegeben, verfällt die Anmeldung und muss gegebenenfalls erneut beim Standesamt erfolgen.
Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Abgabe der Erklärung dient als Überlegungs- und Reflexionsfrist.
Anträge / Formulare
Um die Erklärung beim Standesamt Neuwied anzumelden, können Sie den Anmeldebogen (PDF | 493 KB) ausfüllen.
Für Minderjährige ab 14 Jahre gibt es einen eigenen Anmeldebogen (PDF | 502 KB).
Wichtig: Wenn Sie die Anmeldung per E-Mail ans Standesamt zusenden, ist diese nur gültig, wenn sie auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Ansonsten können Sie die schriftliche Anmeldung im Geschäftszimmer abgeben oder dem Standesamt per Post zuschicken.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Änderung des Geschlechtseintrags ist nur in Verbindung mit einer gleichzeitigen Anpassung der Vornamen möglich.
Wichtig: Die Namen müssen dem gewählten Geschlecht entsprechen. Geschlechtsneutrale Vornamen dürfen beibehalten werden.
Rechtsgrundlage
§ 4 SBGG
§ 2 SBGG