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Stadt Neuwied:Detail - Anliegen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeiten, bei denen der Gewinn aus Waren besteht

 

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

 

Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
  • Personalausweis oder Reisepass
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem für Sie zuständigen Finanzamt (Wohnsitz).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde (Gemeinde)

Zur Prüfung der objektbezogenen Voraussetzungen:

Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt

werden, wenn das Spiel

  • auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder
  • in Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben

Ausnahmen sind in der Spielverordnung geregelt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung der Erlaubnis ist nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung

über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-431

E-Mail: Kontakt per E-Mail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.