Die Stadt Neuwied fördert nach den „Kommunalen Richtlinien der Kinder- und Jugendförderung in Stadt und Landkreis Neuwied“ die Kinder- und Jugendarbeit der vielen Träger sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an deren Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Gefördert werden demnach soziale Bildung und Freizeit, Ferienbetreuung, Aus- und Weiterbildung, Jugendräume, Bildungsmittel und pädagogische Projekte.
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(Für die freien Wohlfahrtsverbände sowie alle auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätigen Organisationen und Zusammenschlüsse gemäß § 11 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)Kommunale Richtlinien
Zuschussantrag
Antrag auf Einzelförderung
Bezuschussung von Ferienfreizeiten
Einzelförderung:
Eine Bezuschussung von Ferienfreizeiten ist für einkommensschwache Familien, d.h. Empfänger von ALG I und ALG II sowie ggfls. Geringverdiener, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich.
Gefördert werden:
Antragsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder ihren Wohnsitz im Stadt- bzw. Kreisgebiet Neuwied haben.
Der Träger der Maßnahme muss die Anmeldung des Kindes bestätigen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unmittelbar an den Träger der Maßnahme.
Zur Ermittlung der maßgeblichen Einkommensgrenze und zum Einsatz des Einkommens finden die §§ 85 ff SGB XII - Sozialhilfe - entsprechende Anwendung. Einnahmen und Ausgaben sind im Rahmen des Antragsverfahrens zu belegen.
Pdf-Datei zum Download:Antrag auf Einzelförderung
Infos und Antragstellung für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Stadt Neuwied haben:
Stadtverwaltung Neuwied
Kinder- und Jugendbüro
Heddesdorfer Str. 33 (VHS-Gebäude)
56564 Neuwied
Tel.: 02631 / 802-170
E-Mail: kijub@neuwied.de