Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Stadt Neuwied) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.12.2021 erstellt.

Webseite
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für www.neuwied.de und die zugehörigen Subdomains *.neuwied.de und kijub-neuwied.de - nicht jedoch für verlinkte oder per iFrame oder Code eingebettete Angebote und Dienste für die Webseite.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP teilweise vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde in einem Selbsttest überprüft.

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant. 

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar. Eine Ergänzung ist in 2022 vorgesehen.

  • Alternativtexte für Bedienelemente, Bilder und Grafiken müssen nachbearbeitet werden.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)    Unvereinbarkeit mit der BITV-RP

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label.

b)    Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.
  • Live übertragene zeitbasierte Medien wie der Stream der Stadtratsitzung.

c)    Unverhältnismäßige Belastung
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Viele PDF-Dokumente sowie Medien mit anderen Dateiformaten (z.B. Word)
  • Videos
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch ergänzt.

Die Stadt Neuwied arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Stadtverwaltung Neuwied
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
E-Mail: pressebuero@neuwied.de

Durchsetzungsstelle

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de  
www.lb.rlp.de 

Öffnet externen Link in neuem FensterKontaktformular