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Aufgabe des Flächennutzungsplanes

Im Flächennutzungsplan  - kurz: FNP - ist laut Maßgabe des Baugesetzbuches "für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigen städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen". Seine größte Außenwirkung entfaltet der FNP sicherlich mit der Darstellung neuer potentieller Bauflächen im Stadtgebiet - das macht aber nur einen Teil der rund 70 Planinhalte aus. Er ist ein behördengerichtetes, planungsbindendes, räumliches Entwicklungsprogramm und dabei insbesondere die konzeptionelle Grundlage für die nachfolgende Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Baugebiete. Der FNP dokumentiert als Ergebnis seines Aufstellungsverfahrens, nach Abwägung aller maßgeblichen Belange durch den Stadtrat, die Vorgaben für die zukünftige bauliche oder sonstige Nutzung von Flächen.

Dabei erzeugt der FNP in der Regel keine unmittelbaren Rechtswirkungen, insbesondere keine unmittelbaren Baurechte für Grundstückseigentümer oder Vorhabenträger. Als vorbereitender Bauleitplan wirkt er allerdings über das sogenannte Entwicklungsgebot für Bebauungspläne und als Rahmen für Innenbereichs-Satzungen hinaus, u. a. im Falle des Anpassungsgebots für öffentliche Planungsträger, bei bestimmten Vorkaufsrechten sowie als öffentlicher Belang bei der Beurteilung von Bauvorhaben im Außenbereich. Der FNP unterliegt der Bindung an die überörtlichen Ziele der Raumordnung (Landesentwicklungsprogramm, Regionalplan), die in ihm auszuführen sind; er unterliegt einem Abstimmungsgebot in Bezug auf die Planungen der Nachbargemeinden und er bedarf der Genehmigung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz.

Flächennutzungsplan Neuwied

Bis 1983 gab es nur für einzelne der ehemals eigenständigen Gemeindeteile Neuwieds eine wirksame Flächennutzungsplanung, teilweise existierten Entwürfe. Mit Datum der Bekanntmachung vom 10.06.1983 lag ein erster zusammenfassender FNP (Ursprungsplan) für das Gebiet der heutigen "großen" Stadt Neuwied vor, der anschließend aufgrund konkreter Planungserfordernisse - z. B. bestimmte Ansiedlungsvorhaben - bereits mehrfach in einzelnen Änderungsverfahren für Teilgebiete fortgeschrieben wurde.

In einem aufwändigen Verfahren wurde der Flächennutzungsplan angesichts der inzwischen vergangenen Geltungsdauer, der veränderten räumlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Stadt, der geänderten rechtlichen Bestimmungen und überörtlichen Planungsvorgaben, zur Erfüllung heutiger technischer Standards (Digitalisierung) und nicht zuletzt selbstverständlich zur Überprüfung und Neudefinition der städtebaulichen Entwicklungsziele für die Stadt Neuwied insgesamt einer Revision und Änderung, also einer Gesamtfortschreibung unterzogen. Dieses Verfahren wurde mit der Neubekanntmachung des FNP am 09.09.2008 abgeschlossen. Der FNP 2008 löst damit seinen Vorgänger aus dem Jahr 1983 ab.

Die Planzeichnung ist auf den Maßstab 1:10.000 auf Basis der Deutschen Grundkarte ausgelegt. Der FNP hat insgesamt nur eine bereichsscharfe Ausprägung, insofern sind Lagegenauigkeiten, Flächentiefen oder -breiten unter 10 m bzw. Flächengrößen unter 100 m² auf keinen Fall mehr aus dem Plan abzuleiten. Auch darüber hinaus sind die Konkretisierungserfordernisse und -möglichkeiten auf Bebauungsplan- oder Vorhabensebene zu beachten.

Änderungen

Mit Bekanntmachung am 10.10.2012 ist die 1. Änderung des Flächennutzungsplans rechtswirksam geworden. Diese und folgende Änderungen werden in den vorliegenden Plandarstellungen lediglich redaktionell gekennzeichnet. Für die betroffenen Bereiche sind die in der linken Spalte unter "Flächennutzungsplan-Änderungen" aufrufbaren einzelnen Plandokumente zu beachten.

Planinhalte und Ansprechpartner

In der linken Spalte finden Sie einzelne Links zum ausführlichen Betrachten des FNP und zum Lesen der umfassenden Begründung mit dem Umweltbericht. Der "Gesamtplan" dient nur zur Übersicht, aus technischen Gründen ist eine Vergrößerung dieses Planes nur sehr begrenzt möglich. Zur detaillierten Betrachtung wählen Sie bitte die jeweiligen Plan-Ausschnitte für einen Stadtteil aus! Je nach Internet-Verbindung kann der Download der Pläne oder Texte ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.

Ansprechpartner im Stadtbauamt  -  Planungsabteilung, Engerser Landstr. 17, 56564 Neuwied:
Theo Winkelmann, Zimmer 258, Tel. 02631-802623, Fax -802610, theo.winkelmann@neuwied.de,

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