Der Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere

  • mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
  • mit der Jugendhilfeplanung und 
  • der Förderung der freien Jugendhilfe (§ 70 SGB VIII)

 

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII geregelt.  

 

Die Namen der Mitglieder sowie den Sitzungskalender des Jugendhilfeausschusses finden Sie im Ratsinformationssystem "Alris Bürgerinformationssystem" Stichwort Jugendhilfeauschuss. 

Dort finden Sie auch die Satzungen für das Jugendamt der Stadt Neuwied (mit den Regelungen über den Jugendhilfeausschuss).