Landesweite Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz

Der Stadtrat der Stadt Neuwied hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte für die Stadt Neuwied beschlossen. Am Donnerstag, 02.03.2017 wurde in der Stadtgalerie Mennonitenkirche feierlich die Kooperationsvereinbarung durch den Chef der Staatskanzlei Herrn Clemens Hoch und Herrn Oberbürgermeister Nikolaus Roth unterzeichnet. 


Nachstehend sind die wichtigsten Informationen im Zusammenhang mit der Ehrenamtskarte für die Stadt Neuwied aufgeführt.

Was ist die Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat ist ein Dank für Menschen, die sich in überdurchschnittlichem Maße freiwillig für die Gesellschaft engagieren.

Bei der landesweiten Ehrenamtskarte handelt es sich um ein gemeinsames Projekt zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den sich beteiligenden Kommunen mit der Zielsetzung, ehrenamtliches Engagement durch die Gewährung von Vergünstigungen der teilnehmenden Kommunen, dem Land Rheinland-Pfalz und auch privater Partner aus Gastronomie, Gewerbe und Einzelhandel zu würdigen.


Wer kann eine Ehrenamtskarte erhalten?
Die Ehrenamtskarte erhält auf Antrag, wer:

  • mindestens 14 Jahre alt ist,
  • sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert (hierbei kann die ehrenamtliche Tätigkeit auch bei mehreren Trägern erbracht werden) und
  • für sein ehrenamtliches Engagement keine pauschale finanzielle Entschädigung erhält. Erstattungen tatsächlich angefallener Kosten für bspw. Telefon, Büromaterial und Fahrtkosten zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen.
  • das ehrenamtliche Engagement muss seit mindestens einem Jahr aktiv ausgeübt werden

 
Wie erhalten Ehrenamtliche die Ehrenamtskarte?

  • Ausfüllen des landesweit einheitlichen Antragsformulars,
  • Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements sowohl von dem Verein bzw. der Organisation sowie auch durch die Stadtverwaltung Neuwied,
  • Weiterleitung des Antrages durch die Stadtverwaltung Neuwied an die Leitstelle für das Ehrenamt und Bürgerbeteiligung der Staatskanzlei in Mainz zwecks Ausstellung der Ehrenamtskarte,
  • Ausgabe der Ehrenamtskarten durch die Stadtverwaltung Neuwied an die Ehrenamtlichen.

 
Zuständigkeit
Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Anträge sowie für Fragestellungen der Ehrenamtlichen bzw. der Vergünstigungsgeber ist als Ansprechpartner:

Frau Heike Heuchemer, Amt Büro des Oberbürgermeister, Tel. 02631/802-129,
Verwaltungsgebäude Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied, 6. Stock, Zimmer 652.
Anliegen können auch an Ehrenamtskarte@stadt-neuwied.de gerichtet werden.


Antragsformular
Das einheitliche Antragsformular ist auf der Website der Leitstelle für das Ehrenamt und Bürgerbeteiligung (

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.wir-tun-was.rlp.de

) im Bereich Ehrenamt unter Downloads zu finden oder direkt über diesen

Leitet Herunterladen der Datei einLink.


Gültigkeitsdauer, Gebühren etc.

  • Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann nach Ablauf erneut beantragt werden.
  • Für die Ehrenamtskarte fallen keine Gebühren an.


Übersicht Vergünstigungsgeber in der Stadt Neuwied sowie in Rheinland-Pfalz
Hier erhalten Sie eine Übersicht (

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.wir-tun-was.rlp.de

)  der in der Stadt Neuwied sowie landesweit für die Ehrenamtlichen zur Verfügung stehenden Vergünstigungen.