Jubiläums-Ehrenamtskarte

Im Rahmen des landesweiten Ehrenamtstags am 26. August 2018 in Pirmasens hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer die neue Jubiläums-Ehrenamtskarte eingeführt. Die Jubiläumskarte bietet ab sofort die Möglichkeit, langjährig Engagierten eine besondere Würdigung zukommen zu lassen.

 

Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Die Jubiläumskarte ist eine besondere Ergänzung der seit 2014 bestehenden Ehrenamtskarte. Auf Initiative von Ministerpräsidentin Malu Dreyer wird nun langjährig Engagierten, die jedoch die wöchentlich geforderte Anzahl von 5 Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen, der Zugang zur landesweiten Ehrenamtskarte ermöglicht.

Wer kann die Karte erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein ehrenamtliches Engagement, das seit mindestens 25 Jahren ausgeübt wird. Die sonstigen Vergabekriterien der Ehrenamtskarte entfallen gänzlich. Das Engagement kann kontinuierlich in einer Organisation oder aber in verschiedenen Tätigkeitsbereichen erfolgt sein. Auch langjährig Engagierte, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation nicht mehr engagieren können, können die Karte erhalten.

Wie wird die Karte beantragt?
Die Karte kann von den Engagierten selbst beantragt werden. Vereine, Verbände und Kommunen können aber verdiente Ehrenamtliche auch für diese Auszeichnung vorschlagen.
 
Für die "Jubiläumskarte" gibt es ein separates

Leitet Herunterladen der Datei einAntragsformular

, mit dem langjährig Engagierte die Karte selbst beantragen können. 
Zusätzlich gibt es ein

Leitet Herunterladen der Datei einVorschlagsformular

für Vereine, Verbände und Kommunen. 
Anträge und Vorschläge sind an die zuständige Stelle der beteiligten Kommunen zu richten.

Welche Vergünstigungen bietet die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Mit der Jubiläumskarte können dieselben Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die die landesweite Ehrenamtskarte bietet. 
Hier erhalten Sie eine Übersicht (

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.wir-tun-was.rlp.de

) der in der Stadt Neuwied sowie landesweit für die Ehrenamtlichen zur Verfügung stehenden Vergünstigungen.

Wie lange gilt die Karte?
Die Karte gilt lebenslang.

Zuständigkeit
Zuständig für die Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Anträge sowie für Fragestellungen der Ehrenamtlichen bzw. der Vergünstigungsgeber ist als Ansprechpartner:

Frau Heike Heuchemer, Amt Büro des Oberbürgermeister, Tel. 02631/802-129,
Verwaltungsgebäude Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied, 6. Stock, Zimmer 652. 

Anliegen können auch an Ehrenamtskarte@stadt-neuwied.de gerichtet werden.

Leitet Herunterladen der Datei einDer Flyer zum Download.