Diese Seite bietet Ihnen eine kurze Darstellung über mögliche Hilfen für Menschen mit Behinderung in Neuwied. Für ausführliche Informationen wenden Sie sich am besten an eine Beratungsstelle.


Senioren- und Behindertenbeauftragte im Landkreis Neuwied

Die kommunale Behindertenbeauftragte vertritt die Belange der Menschen mit Behinderung, die im Landkreis Neuwied leben. Sie ist Ansprechpartnerin und vermittelt zwischen den betroffenen Menschen und der Verwaltung. 

Eva Fink
Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied
Tel.: 02631/803-144
Fax: 02631/80393-144
E-Mail: eva.fink@kreis-neuwied.de


Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Der Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderungen im Kreis Neuwied. 

Kontakt zum Beirat über die Geschäftsführung, die in der Kreisverwaltung angesiedelt ist:
Wilhelm-Leuschner-Str. 9, 56564 Neuwied
Tel.: 02631/803-0


Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) ist ein bundesweites Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung, von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige bei Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe. Beratungen sind kostenfrei. 

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Beratungsstellen: www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb 


Weitere Beratungsangebote und Einrichtungen

In Neuwied gibt es eine Vielzahl an Beratungsangeboten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Kontaktdaten finden Sie im digitalen

Öffnet externen Link in neuem FensterPsychosozialen Beratungsführer

sowie im

Öffnet externen Link in neuem FensterSozialportal Rheinland-Pfalz

des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen wie z.B. über die Themen Wohnen und Pflege finden Sie auch in der Rubrik

Öffnet internen Link im aktuellen Fenster"Senioren"

. Fragen zum Thema Pflege beantworten die

Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Pflegestützpunkte sowie Compass Private Pflegeberatung

.


Schwerbehindertenausweis

Zuständig für die Feststellung einer Behinderung und den Grad einer Behinderung bzw. für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. 

Hier finden Sie Informationen: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/menschen-mit-behinderungen/feststellungsverfahrengrad-der-behinderungschwerbehindertenausweis/