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Stadt Neuwied:Impressum

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Impressum

Betreiberin:

Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstr. 17
D-56564 Neuwied

Telefon: +49 (0)2631 802-0
Fax: +49 (0)2631 802-323

E-Mail: stadtverwaltung@neuwied.de

Die Stadt Neuwied ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Jan Einig. 

Für neuwied.de, den YouTube-Kanal Stadt Neuwied, Instagram und Facebook:

Pressebüro der Stadt Neuwied
Pressesprecher Ulf Steffenfauseweh  

Telefon (02631) 802-0
Telefax (02631) 802-323

E-Mail: pressebuero@neuwied.de 


Für Neuwied erleben (Instagram-Kanal):

Amt für Stadtmarketing
Julia Kloos-Wieland

Telefon (02631) 802-166
Telefax (02631) 802-801

E-Mail: stadtmarketing@neuwied.de


Für Innenstadtlabor Neuwied (Instagram-Kanal):

Citymanagement der Stadt Neuwied
Michaela Ullrich

Telefon (02631) 802-254
Telefax (02631) 802-93812

E-Mail:   


Für die Instagram-Kanäle, Facebook-Kanäle, YouTube-Kanäle vom Kinder- & Jugendbüro Neuwied, dem Big House Neuwied und von up2date neuwied:

Kinder- und Jugendbüro
Jürgen Gügel

Telefon (02631) 802-180
Telefax (02631) 802-190

E-Mail: kijub@neuwied.de 


Für den Bereich "Gremien":

Amt Büro des Oberbürgermeisters
Sebastian Wolff

Telefon (02631) 802-202
Telefax (02631) 802-323

E-Mail: swolff@neuwied.de 


Stand: Januar 2025

Aktualisierung/Haftung

Die Stadt Neuwied ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen. Die Stadt Neuwied behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen. 

Urheberrecht

Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken sowie die Sammlung der Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen Zustimmung der Stadt Neuwied.

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Stadtverwaltung Neuwied die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung. Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Neuwied und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

Die formfreie elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung: stadtverwaltung@neuwied.de 
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.neuwied.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Stadtverwaltung Neuwied ausgewiesenen E-Mail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden. 

Die formgebundene¹ elektronischen Kommunikation

Die Stadtverwaltung Neuwied bietet Ihnen über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS)“ zwei im Folgenden erläuterte Möglichkeiten zur formgebundenen Kommunikation. Bitte beachten Sie: Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur² versehen sein.

Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Stadtverwaltung Neuwied übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle nutzen. Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der elektronischen Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein. Ist für eine Erklärung die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, ist allerdings auch bei einer Kommunikation mittels der „virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ eine qualifizierte elektronischer Signatur erforderlich. 

Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie im vorigen Kapitel beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Für die formgebundene Kommunikation steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: stadt-neuwied@poststelle.rlp.de 

Ist für eine Erklärung die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, muss Ihre E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Weitere Voraussetzungen

Absenderangaben
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Signatursoftware / Equipment

Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html 
eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

Nutzung von Dokumenten der Stadtverwaltung Neuwied

Mit den oben beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

Betreiber der virtuellen Poststelle

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0180 / 2000 620
Telefax : 06131 / 605-145
eMail: HelpDesk@ldi.rlp.de

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit:

http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden. 

Der Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente gelten als von dem Kunden übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Stadtverwaltung Neuwied übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Neuwied sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 

Datenschutz bei der Kommunikation über die virtuelle Poststelle

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.


¹ Formgebunden: Die Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift) ist gesetzlich vorgeschrieben, z.B.: bei der Erhebung von Widersprüchen.

² Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).