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Stadt Neuwied:Wärmeplanung

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Kommunale Wärmeplanung für Neuwied

Die Wärmeversorgung ist in Deutschland einer der größten Verursacher von CO₂-Emissionen, vor allem durch den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl. Für eine klimafreundliche Zukunft müssen Städte und Gemeinden daher langfristig umdenken und ihre Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umstellen. Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein zentraler Baustein auf diesem Weg und wird durch das neue Wärmeplanungsgesetz (WPG) unterstützt, das seit dem 1. Januar 2024 gilt. Ziel des Gesetzes ist es, die Wärmeversorgung strategisch und vorausschauend zu gestalten, um Energie zu sparen und den CO₂-Ausstoß zu verringern.

Auch die Stadt Neuwied hat sich auf diesen Weg begeben: Mit einer Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz konnte sie die con|energy consult gmbh (ce|co) mit der Erstellung eines Wärmeplans beauftragen. Dieser Plan wird in den kommenden Monaten in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Neuwied und weiteren relevanten Akteuren und Multiplikatoren erarbeitet und analysiert, wie Gebäude in Neuwied in Zukunft klimafreundlich beheizt werden können. Dabei sollen alle Potenziale für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ausgeschöpft werden.

Der Wärmeplan dient als Orientierungshilfe und gibt Empfehlungen für verschiedene Gebiete und Energiequellen, schafft aber keine Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer. Vielmehr ist er eine strategische Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung und ein wichtiger Schritt hin zur Klimaneutralität Neuwieds bis 2045.

Unser Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung:

Juli 2023: 

Der Stadtrat beschließt, einen Förderantrag für die Erstellung der KWP zu erstellen 

Juli 2023: 

Die Verwaltung reicht den Förderantrag im Rahmen der Kommunalrichtlinie beim Projektträger Z-U-G ein 

November 2023: 

Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes durch den Stadtrat – die KWP wird hier als kurzfristig umzusetzende übergeordnete Maßnahme formuliert 

Dezember 2023: 

Der Stadtrat beschließt die Durchführung der KWP und die Aufstellung eines geförderten kommunalen Wärmeplans

Mai 2024: 

Die Stadt Neuwied erhält den Zuwendungsbescheid

Juni bis September 2024: 

Durchführung des Vergabeverfahrens und Beauftragung der con|energy consult gmbh zur Erstellung der KWP für die Stadt Neuwied 

Oktober 2024: 

Projektstart

Meilensteine der Wärmeplanung:

1. Bestandsanalyse

Die Bestandanalyse bildet den Ausgangspunkt der Wärmeplanung. Sie dient dazu, den aktuellen Wärmeverbrauch im Gebiet zu ermitteln und die verwendeten Energieträger sowie vorhandene Wärmeerzeugungs- und Infrastrukturanlagen zu identifizieren. Ziel ist es, systematisch relevante Daten zur Wärmeversorgung zu sammeln, dabei jedoch den Datenschutz zu wahren.

2. Potenzialanalyse

In der Potenzialanalyse werden die verfügbaren Möglichkeiten zur Erzeugung und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme im Stadtgebiet untersucht. Zudem werden Einsparpotenziale im Wärmebedarf von Haushalten, kommunalen Liegenschaften, Gewerbe, Handel und Industrie ermittelt. 

3. Aufstellung Zielszenarien

Bei der Festlegung der Zielszenarien werden auf Grundlage bestehender Planungen konkrete Zielsetzungen und Entwicklungsschritte definiert. Das Ergebnis ist eine kartografische Aufteilung des Stadtgebiets in verschiedene Wärmeversorgungsbereiche. Diese können sowohl Wärmenetze (Fern- oder Nahwärme) als auch Zonen für dezentrale Wärmequellen umfassen.

4. Wärmewendestrategie

Die Wärmewendestrategie konzentriert sich auf die Identifikation von Schlüsselbereichen, die für eine klimafreundliche Wärmeversorgung besonders wichtig sind. Aus diesen prioritären Fokusgebieten wird ein umfassender Maßnahmenkatalog entwickelt, der konkrete Schritte zur Umsetzung der Wärmeplanung festlegt.

Unser Beteiligungsprozess:

Oktober 2024: 

Kick-Off-Termin mit der Verwaltung, den Stadtwerken und der con|energy consult gmbh (ce|co)

Dezember 2024: 

Stakeholder-Workshop

Neuigkeiten zur kommunalen Wärmeplanung

Keine Nachrichten verfügbar.

FAQ

In der kommunalen Wärmeplanung beschreiben wir als Stadt Neuwied unsere Strategie zur Umstellung der Wärmeerzeugung von hauptsächlich fossilen auf klimafreundliche Energieträger bis zum Jahr 2045. 

Mit dieser Planung erhalten unter anderem Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen einen klaren Ausblick, wie sie ihr Zuhause oder Unternehmen in Zukunft umweltschonend, kostengünstig und gesetzeskonform beheizen beziehungsweise Prozesswärme erzeugen können. 

Der kommunale Wärmeplan stellt einen Fahrplan für die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung einer Kommune dar. Gleichzeitig zeigt die kommunale Wärmeplanung den Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern, in welchen Gebieten der Kommune sich eine dezentrale bzw. zentrale Wärmeversorgung eignet.

Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen Kommunen mit mehr als 100 000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellt haben. Kommunen mit weniger als 100 000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. 

In Neuwied hätten wir also bis Mitte 2026 Zeit die KWP zu erstellen. Wir wollen Ihnen aber so schnell wie möglich Planungssicherheit verschaffen. Darum haben wir vor bis Ende September 2025 die KWP für Neuwied abzuschließen. 

Die kommunale Wärmeplanung unserer Stadt befindet sich derzeit im Stadium der Bestandsanalyse. Die Fertigstellung der gesamten Wärmeplanung ist bis September 2025 vorgesehen.

Wir als Stadt Neuwied sind für die kommunale Wärmeplanung zuständig. Bei der Durchführung werden wir von der NEW AG und con|energy consult GmbH unterstützt. Sie haben langjährige Erfahrung in der Energieberatung und sind Vorreiter bei der Erstellung von Wärmeplanungen.

Es wird ein regelmäßiger und transparenter Austausch über die verschiedenen Kanäle der Stadt Neuwied stattfinden. Je nach Maßnahme und Planungsphase besteht auch die Möglichkeit, dass Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen aktiv in weitere Schritte des Prozesses einbezogen werden. 

Als Privatperson profitieren Sie insbesondere von der Planungs- und Investitionssicherheit für die Zukunft. Sie können sich auf der entstandenen Wärmekarte ein eigenes Bild davon machen, welche Heizungsart sich am besten in welchem Gebiet eignet. 

Hinweis: Es werden daraus keine Pflichten hervorgehen!

 Der Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument der Kommune, aus dem sich zunächst keine Rechte oder Pflichten ableiten.

Die kommunale Wärmeplanung identifiziert nur geeignete Gebiete für Nah- oder Fernwärmenetze. Die tatsächliche Eignung muss anschließend zum Beispiel durch Machbarkeitsstudien festgestellt werden. Als letztes würde ein potenzieller Betreiber ein Wärmenetz planen und – je nachdem wie viele Haushalte sich anschließen – bauen. 

Ein geeignetes Gebiet in der KWP bedeutet also nicht gleich, dass ein Wärmenetz in der Zukunft gebaut wird.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt die sogenannte 65-Prozent Regel fest. Sie besagt, dass alle neuen Heizungen mindestens zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die Wärmeplanung (WP) schafft planerisch Anknüpfungspunkte zur Erfüllung dieser 65-Prozent Regel. 

Nach der Erstellung des kommunalen Wärmeplans werden einzelne Gebiete eingehend durch potenzielle Netzbetreiber geprüft. Dies geschieht in sogenannten Machbarkeitsstudien und nimmt auch nach dem Wärmeplan noch etwas Zeit in Anspruch.

Eine funktionierende Heizung muss nicht getauscht werden. Ab dem Jahr 2045 ist der Betrieb von Heizkesseln mit fossilen Energieträgern allerdings verboten. 

Das GEG wird ab dem 1. Juli 2028 bei uns in Neuwied gelten. Wer danach die Heizung tauscht, muss die 65-Prozent-Regel einhalten. Diese Regelung schützt Sie vor stark steigenden Kosten für fossile Energien in den kommenden Jahren. 

Außerdem gilt laut § 72 GEG folgendes: 

  • Fossile Heizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, sind verboten
  • Fossile Heizungen, die ab 1991 eingebaut wurden, dürfen maximal 30 Jahre betrieben werden (Beispiel: Einbau 1995 → Tausch 2025) 

In Neubauten müssen Eigentümerinnen und Eigentümer seit dem 1. Januar 2024 bei Einbau einer neuen Heizung die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energie bereits erfüllen. 

Für alle anderen Personen mit Eigentum gilt die Pflicht erst beim Tausch der alten Heizung ab dem 1. Juli 2026. Bestehende Heizungen (Öl- oder Gasheizungen) dürfen bis zum 31. Dezember 2044 weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden, wenn sie vor weniger als 30 Jahren eingebaut wurden. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden mindestens 30 Prozent (in einigen Fällen sogar bis zu 70 Prozent) der Kosten für einen Heizungstausch erstattet.

Nein, nicht alle. Es ergibt jedoch in den meisten Fällen Sinn, um den Wärmeverbrauch zu senken. Bestandsgebäude, die zu alt sind oder einen zu hohen Wärmeverlust haben sollten in der Regel saniert werden. 

Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie am besten mit einem Energieberater.

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von vielen Faktoren ab und lässt sich jetzt noch nicht zuverlässig sagen. Bei Netzen mit einem hohen Anteil von erneuerbaren Energien wird der Anschluss über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aber mit mindestens 30 Prozent gefördert.

Nein, eine funktionierende Heizungsanlage muss nicht ausgetauscht werden. Die bereits vorher gültigen GEG-Vorgaben bezüglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, greifen allerdings weiterhin.

Kaputte Heizungen können repariert werden. Falls das nicht mehr möglich ist, gilt in der Regel eine Übergangsfrist von fünf Jahren. In dieser Zeit können übergangsweise noch Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen. 

Nach Ablauf der Frist muss der geforderte prozentuale Anteil allerdings erfüllt werden, zum Beispiel durch einen Fernwärmeanschluss. Für Gasetagenheizungen kann eine Übergangsfrist von bis zu 13 Jahren gelten. Auch die Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz kann die Dauer der Übergangsfrist beeinflussen. 

Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen in Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. 

Für Neubauten in Baulücken greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand gilt das GEG ab dem 30. Juni 2026.

Ihre Ansprechpartner:

Bei der Stadt Neuwied bearbeitet unsere Klimaschutzmanagerin federführend die kommunale Wärmeplanung.

Bei Fragen steht Sie Ihnen gerne zur Verfügung.


Bei unserem Dienstleister der con|energy consult gmbH (ce|co) ist der zuständige Projektleiter: 

Herr Hendrik Adrian

Telefon: +49 30 3641000
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Postanschrift:

con l energy consult gmbH
Norbertstraße 5
45131 Essen