365 Jahre Freiheitsrechte
365 Tage im Zeichen von Toleranz und Freiheit
Kaum etwas hat die Stadt Neuwied in den vergangenen mehr als 350 Jahren mehr geprägt als die Freiheits- und Toleranzpolitik unseres Stadtgründers: Denn als Graf Friedrich III. zu Wied 1662 – neun Jahre nach der Stadtgründung – das Stadtrechtsprivileg verkündete und damit den Bewohnern der Stadt neun außerordentliche Freiheiten gewährt, legte er das Fundament für die beispielhafte Entwicklung hin zu einem toleranten und offenen Gemeinwesen.
2027 jährt sich nun die Vergabe des Stadtrechtsprivilegs zum 365. Mal – und das wollen wir groß feiern!
Unter dem Motto “365 Jahre Freiheitsrechte – 365 Tage im Zeichen von Toleranz und Freiheit” soll das Jahr 2027 stehen und alle Interessierte sind eingeladen, sich an den Feierlichkeiten zu beteiligen.
Mitmachen erwünscht!
Wir möchten den 365. Jahrestag der Vergabe des Stadtrechtsprivilegs nutzen, um die Themen Freiheit und Toleranz ein Jahr lang besonders hervorzuheben und sichtbar zu machen. Dafür brauchen wir allerdings tatkräftige Unterstützung von möglichst vielen Engagierten.
Insgesamt neun Freiheitsrechte verlieh der Stadtgründer einst. Für 2027 haben wir die Vision, diese Freiheitsrechte mit Kreativität auf verschiedenste Weisen in den Alltag das ganze Jahr lang zu integrieren.
Kurz und knapp: Jeder darf sich mit einbringen – und am besten so viele wie möglich! Denn je mehr mitmachen, desto besser können die Aktionen für ein Jahr im Zeichen der Neuwieder Freiheitsrechte nur werden.
Dabei ist völlig egal, ob Sie als Einzelperson oder in der Gruppe mitmachen.
Wir würden uns auf jeden Fall freuen, wenn wir ein buntes Kollektiv aus Privatpersonen, Vereinen, Verbänden, Initiativen oder Stiftungen und Kirchengemeinden, genauso wie Unternehmen oder Institution oder Schulklassen und Kita-Gruppen versammelt bekommen.
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, um die neun Neuwieder Freiheitsrechte 2027 darzustellen und zu thematisieren.
Ob Konzerte, Theaterstücke, Lesungen oder Vorträge – viele Aktionen sind möglich. Denkbar wären auch Ausstellungen, Workshops oder Gewinnspiele, genauso wie besondere Stadtführungen, Poetry Slams und Open Stage-Formate oder interreligiöse Events.
Aber da gibt es sicherlich noch sehr viel mehr Optionen für ein gelungenes Jahresprogramm zum Motto “365 Jahre Freiheitsrechte – 365 Tage im Zeichen von Toleranz und Freiheit”.
Sie haben Fragen oder Ideen für die Feierlichkeiten zu 365 Jahre Freiheitsrechte? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an freiheitsrechte@neuwied.de.
Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen unter der 02631 802468 zur Verfügung.
Neuwieder Freiheitsrechte
Heute darf in Deutschland jeder Mensch frei entscheiden, ob und an was er glaubt. Dieser Glaube – oder eben auch Nicht-Glaube – darf privat wie öffentlich ganz ohne Zwang vom Staat, der Familie oder anderen praktiziert werden. Seit 1949 ist die Religionsfreiheit im deutschen Grundgesetz fest verankert und in Artikel 4 als fundamentales Grundrecht für die Menschen in Deutschland geschützt.
Vor mehr als 350 Jahren sah das allerdings ganz anderes aus: Damals galt kurzum die Regelung “wessen Land, dessen Religion”. Wer herrschte, entschied, an was die Menschen zu glauben hatten und zahlreiche Glaubensrichtungen waren nicht einmal ansatzweise geduldet.
Mit dem Stadtrechtsprivileg erlaubte Graf Friedrich III. zu Wied die freie Auslebung des eigenen Glaubens auf Neuwieder Stadtgebiet. Dazu zählten auch Konfessionen, die nicht in die Religionsbestimmungen des Westfälischen Friedens eingeschlossen waren. Damit war Neuwied einer der ersten Orte in Deutschland, an denen verschiedenste Glaubensrichtungen, die andernorts verfolgt wurden, zusammenkamen. Das Recht ebnete den Weg zur tatsächlichen zivilrechtlichen Gleichstellung – weg von der reinen “Duldung von Minderheiten”.
Damit zeigt sich auch der Kern der Religionsfreiheit: Sie ist ein Grundrecht für ein friedliches Zusammenleben, das Toleranz und Respekt für alle Meinungen fordert. Denn es definiert nicht nur die Neutralität des Staates, sondern auch, dass alle Weltanschauung und Religionen gleichwertig sind, solange die Rechte anderer nicht verletzt werden.
Noch bis heute prägt dieses Recht des Stadtrechtsprivileg das Leben in Neuwied: Zahlreiche Religionen, Konfessionen und Weltanschauungen sind in der Stadt vertreten.
Der Frondienst war im Mittelalter die unbezahlte Pflichtarbeit, die Bauern für ihren Grundherrn leisten mussten. Er lässt sich als eine Art Steuer in Arbeitsstunden bezeichnen, die später durch Geld ersetzt wurde.
Diese Zwangsarbeit war die Gegenleistung für das Land, das ein Bauer bewirtschaften durfte. Dafür musste er dann allerdings beispielsweise zwangsweise zur Erntezeit auch auf den Feldern des Grundbesitzers oder bei Bauprojekten schuften.
Mit der Befreiung vom Frondienst gewannen die Neuwieder Bürger Zeit, die sie in eigene Arbeitskraft und in den Verdienst ihres Lebensunterhaltes investieren konnten.
Auch wenn der Frondienst heute in Deutschland keine Rolle mehr spielt, lässt sich dieses Neuwieder Freiheitsrecht mit den noch immer aktuellen Themen Beendigung von Armut, Kinderarbeit und Ausbeutung verbinden.
Leibeigenschaft im Mittelalter war ein System, bei dem Bauern (Leibeigene) persönlich und rechtlich an einen Grundherrn gebunden waren. Sie zählten sozusagen zu seinem Besitz, aber sie hatten mehr Rechte als Sklaven.
Leibeigene mussten Abgaben und Frondienste leisten, erhielten dafür aber Schutz und durften – außer Grundstücke – sogar Eigentum besitzen. Sie mussten aber für vieles, wie zum Beispiel Umzug oder Heirat um Erlaubnis fragen. Die Leibeigenschaft wurde an die Kinder vererbt.
Mit der Befreiung von der Leibeigenschaft galten keinen Beschränkungen mehr für die Städter. Heißt: Sie konnten ab dann beispielsweise ihren Wohnort frei wählen und selbst entscheiden, wenn sie heiraten wollten.
Heute kann dieses Neuwieder Freiheitsrecht als Vorläufer des Freizügigkeitsgesetz der Europäischen Union betrachtet werden.
Ursprünglich als königliches Recht ging das Marktrecht auf den Fürsten über. Mit dem Stadtrechtprivileg übertrug Graf Friedrich III. zu Wied das Marktrecht auf die Stadt. Damit durften in der jungen Stadt Neuwied überhaupt erst regelmäßig Märkte betrieben werden.
Damals entstand also der erste Wochenmarkt in der Deichstadt. Nicht nur von diesem Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse profitieren die Bewohner von "Neuwen Wiedt" – wie Neuwied damals noch genannt wurde. Auch die Freigabe des Fischfangs erschuf neue Einkommensmöglichkeiten.
Bis heute prägt ein buntes Markttreiben das Neuwieder Stadtleben. Obwohl es mittlerweile natürlich Supermärkten gibt, haben Wochenmärkte – und auch Spezialmärkte – noch heute einen wichtigen Auftrag: Sie bieten frische, regionale und oft biologische Produkte mit kurzen Transportwegen. Sie fördern weiterhin die lokale Wirtschaft und ermöglichen das direkte Gespräch zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Eine weitere noch immer wichtige Eigenschaft der Märkte: Sie stärken das Gemeinschaftsgefühl als soziale Treffpunkte!
Heute als kommunale Selbstverwaltung definiert, ist das Recht auf eigenständige Verwaltung mittlerweile ebenfalls fest im deutschen Grundgesetz verankert. Damit darf die Stadt selbstständig und eigenverantwortlich Entscheidungen über örtliche Angelegenheiten treffen, ohne das der Staat sich einmischt – aber natürlich im Rahmen der Gesetze. Es gibt gewählte Vertreter (Stadtrat) für wichtige Entscheidungen und eigene Regeln (Satzungen).
Zuzeiten der Stadtgründung sah das deutschlandweit noch ganz anders aus. Doch mit dem Recht auf Selbstverwaltung, das Graf Friedrich III. zu Wied den Neuwieder Bürgern 1662 gewährte, gab es zumindest eine Art Vorläufer für diese kommunale Selbstverwaltung. Auch wenn die damalige Umsetzung noch weit entfernt von den heutigen demokratischen Maßstäben war, gibt es Parallelen:
Als vergleichbare Instanz zum heutigen Stadtrat gab es damals den Magistrat, der sich jedoch lediglich aus acht gewählten Besitzbürgern zusammensetzte. Freie, geheime und gleiche Wahlen nach dem heutigem demokratischen Standard wurden allerdings nicht abgehalten.
Dennoch führte auch hier die ebenfalls gegebene Religionsfreiheit zu einer Öffnung. Denn auch nicht reformierte Menschen waren magistratsfähig.
Grundsätzlich waren einst Steuern auf ausgeschenkten Wein und Bier dem Fürsten vorbehalten. Mit dem Freiheitsrecht der Bier- und Weinsteuer kamen diese Steuereinnahmen zur Hälfte der Stadt zugute. Damit legte der Stadtgründer einen weiteren wichtigen Grundstein für die Entwicklung der Stadt. Denn so konnte die Stadt das Geld nutzen, um ihre Weiterentwicklung voranzutreiben.
Nicht nur, dass es auch heute noch reichlich Gelegenheiten gibt, um regionale Produkte wie Wein und Bier zu genießen, zahlreiche Fördergeldern fließen regelmäßig in den Ausbau der Stadt und ermöglichen so die stetige Weiterentwicklung.
Die niedere Gerichtsbarkeit war früher die lokale Gerichtsinstanz. Sie war zuständig für Alltagsdelikte wie Diebstahl, Streitigkeiten über Grundbesitz, Sittenverstöße oder Holzfrevel. Also alles, was nicht die großen Verbrechen betraf und mit Geldbußen, Pranger oder leichten Strafen geahndet wurde.
Lange Zeit lag dieses Recht ausschließlich beim Fürsten. Mit der Verkündigung der Freiheitsrechte delegierte er dieses ebenfalls auf die Stadt. Repräsentiert wurde diese Gerichtsinstanz ebenfalls durch den Magistrat. Die Verfahren bis zu einem Streitwert von 50 Reichstalern wurden in der Regel vor Ort – in den einzelnen Kirchspielen, Ämtern oder Vogteien und durch lokale Gerichte – durchgeführt.
Ähnlich wie bei den Bier- und Weinsteuereinnahmen, kamen die Hälfte der Geldeinnahmen durch solche Prozesse auch der Stadtkasse zugute.
Teils bis weit ins 19. Jahrhundert angewendet, sieht das Justizwesen mittlerweile anders aus: Heute regelt die moderne ordentliche Gerichtsbarkeit (Amts-, Land-, Oberlandesgericht) alle zivilen und strafrechtlichen Fälle. Dabei hängt die Zuständigkeit vom Streitwert und der Art des Falls ab.
Zur Zeit der Stadtgründung war Landbesitz eines der wertvollsten Güter. Dementsprechend war der Erwerb von Bauland eine kostspielige Angelegenheit. Mit dem Stadtrechtsprivileg erhielten Neubürger kostenloses Bauland. Sie mussten sich lediglich an den schachbrettartige Grundriss der Stadt halten, den der Graf vorgab.
Um die Menschen bei ihrer Ansiedlung in der jungen Stadt weiter zu unterstützen, wurden ihnen zudem kostengünstige Baumaterialien zur Verfügung gestellt.
Neben der Religionsfreiheit und der Befreiung von Leibeigenschaft und dem Frondienst war der achte Punkt des Stadtrechtsprivileg ein ebenfalls wichtiges Instrument, um mehr Menschen zur Ansiedlung zu bewegen und so die Stadtentwicklung voranzutreiben.
Noch heute verfolgt die Stadt Neuwied das Ziel, die Einwohnerzahl zu erhöhen, um langfristig die lebendigen Siedlungsstrukturen zu erhalten. Dafür liegt mittlerweile der Fokus auf einem wachsenden Arbeitsplatzangebot und damit einhergehend mehr Bauland für Unternehmen, um deren Ansiedlungen zu ermöglichen.
Mit dem letzten Punkt sicherte Graf Friedrich III. zu Wied den Fortbestand der Freiheitsrechte: Denn wer gegen die Bestimmungen des Stadtrechtsprivilegs und gegen die Freiheitsrechte verstieß, dem drohte eine hohe Strafe.
Nach mehr als 350 Jahren ist die Wahrung der jetzt geltenden Rechte weiterhin ein wichtiger Bestandteil für ein Leben in Toleranz und Freiheit. Heute sind diese durch das Rechtsstaatsprinzip und die hier beteiligten Institutionen gesichert.