Hauptregion der Seite anspringen Hauptnavigation der Seite anspringen

Stadt Neuwied:Förderungen

Die Wahrzeichen der Stadt im Abendlicht: Der Pegelturm und die Rheinbrücke stehen unverkennbar für Neuwied.

Förderung: Balkonkraftwerke für Privathaushalte

Projektbeschreibung:

Das Projekt "Kommunales Förderprogramm Balkonkraftwerke für Privathaushalte" fördert die Installation von Mini-Solaranlagen auf Balkonen, um den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Stadt zu unterstützen und die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende zu beteiligen.

Für dieses Projekt stehen insgesamt 38.000 Euro zur Verfügung, was die Förderung von 380 Balkonkraftwerken ermöglicht. Um ein faires Verhältnis zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümern zu gewährleisten, wird das Budget gleichmäßig auf beide Gruppen aufgeteilt. So können jeweils 190 Balkonkraftwerke in jeder Gruppe gefördert werden.

Die Details zur Förderung

Fragen & Antworten

Die Neuerrichtung von Balkonkraftwerken nach den gültigen gesetzlichen Vorgaben und Normen der Stadt Neuwied.

Es handelt sich dabei um einen pauschalen Zuschuss, dieser beträgt 100 Euro.

Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer und Eigentümerinnen als auch Mieter und Mieterinnen, wobei Mietende eine schriftliche Zustimmung der Vermietenden benötigen.

Bei der Antragstellung sind Kaufbeleg, Registrierung im Marktstammdatenregister, Fotodokumentation der installierten Anlage, Einverständniserklärung bei Mietverhältnis, und gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Die Antragsstellung ist ausschließlich in digitaler Form möglich. Der Link zu dem Formular findet sich hier.

Ihr Antrag wird geprüft, und Sie erhalten eine Rückmeldung.

Bei Bewilligung erhalten Sie einen Bescheid per Post und die Auszahlung des Zuschusses erfolgt.

Geräte, die vor dem 12. Juli 2024 gekauft wurden, können nicht gefördert werden

Die Förderung ist auf eine Förderung pro Haushalt beschränkt und ausschließlich in der Stadt Neuwied.

Die Antragsstellende Person verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von fünf Jahren im Fördergebiet der Stadt Neuwied zu betreiben.

Die Verantwortung für die technische Richtigkeit der Anlage und die Prüfung der statischen Belastbarkeit liegt bei der antragstellenden Person.

Für weitere Informationen und Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:

Julia Frimmersdorf
Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Klimaschutz@stadt-neuwied.de

Förderung: Begrünungsmaßnahmen

Projektbeschreibung:

Durch das "Kommunale Förderprogramm Begrünung" soll in der Bürgerschaft ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, um Investitionen in die Anpassung an den Klimawandel voranzutreiben. Bei den geförderten Begrünungsmaßnahmen geht es um Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, aber auch um die Förderung von Entsieglungsmaßnahmen zum Zweck der Begrünung. 

Durch diese Maßnahmen soll ein Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas geleistet werden, indem überhitzte Bereiche verringert werden und damit einhergehend die Kühlleistung erhöht wird. Mit der Begrünung von Flächen wird zudem die Biodiversität in der Stadt Neuwied gesteigert. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass durch die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in Grünflächen ein Beitrag zur schadlosen Ableitung von Niederschlagswasser bei Starkregenereignissen beziehungsweise zur Grundwasserneubildung geleistet wird.

Download-Bereich:

Die Details zur Förderung

Fragen & Antworten

Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 10 m², mit einem Substrataufbau von mind. 10 cm und der Anlage von mindestens zwei Biodiversitätsbausteinen (Substratmodellierung (Anhügelung); Temporäre Wasserflächen; Vegetationsfreie Flächen, z. B. Sandlinsen; Kies– oder Schotterflächen; Totholz oder Nisthilfen), die etwa 10 % der begrünbaren Dachfläche ausmachen.

Gefördert werden:

  • alle Baukosten im Zusammenhang mit der Maßnahme, ab Oberkante Dachabdichtung, wie z.B. Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht, Wurzelschutzbahn, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen.

Bodengebundene Fassadenbegrünungen sowie wandgebundene Fassadenbegrünungen. Wichtig: Wandgebundene Fassadenbegrünungen sind nur dann förderfähig, wenn deren Bewässerung vollständig oder anteilig durch Regenwasser erfolgt, wie z.B. aus Rückhaltesystemen (Zisterne, Regensammler, Retentionsdach).

Gefördert werden bei bodengebundenen Fassadenbegrünungen:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen, nicht aber die Fassadensanierung,
  • die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch,
  • Rankhilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme oder Pergolen und
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.

Gefördert werden bei wandgebundenen Fassadenbegrünungen:

  • vorbereitende Maßnahmen, wie verankern und befestigen der Unterkonstruktion/ Module,
  • die Bodeneinbringung,
  • Rankhilfen, Pflanzmodule, Pflanzgefäße und
  • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen.

Entsieglungsmaßnahmen zum Zwecke der Begrünung ab einer Mindestgröße von 4 m².

Gefördert werden:

  • das Entfernen von versiegelnden Bodenbelägen und Schottergärten (inkl. Entsorgungskosten des alten Bodenbelags),
  • die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch und
  • Bepflanzungen und gärtnerische Gestaltung von Flächen.

  • Dachbegrünung: Gefördert werden max. 40 €/m². Es werden höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme bezuschusst, jedoch max. 2.500 Euro pro Antragssteller.
  • Fassadenbegrünung: Gefördert werden bei bodengebundenen Fassadenbegrünungen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei einer wandgebundenen Begrünung gilt ein Höchstsatz von 60 €/m² begrünter Wandfläche sowie höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Maximal werden 2.500 Euro pro Antragssteller bezuschusst.
  • Entsieglung zum Zwecke der Begrünung: Gefördert werden 40 €/m², höchstens jedoch 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Es werden maximal 2.500 Euro pro Antragssteller bezuschusst.

Antragsberechtigt sind:

  • Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen und Eigentümergemeinschaften.
  • sonstige Verfügungsberechtigte über ein Grundstück, wie Erbbauberechtigte, Mieterinnen und Mieter oder Interessengruppen, wie Vereine oder Initiativen, können Anträge stellen, sofern eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin vorliegt.

Die Förderung ist ausgeschlossen für,

  • Maßnahmen an illegal errichteten Bauten.
  • Begrünungsmaßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind bzw. als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung zu erfolgen haben oder als sonstige (bau)rechtliche Vorgabe gefordert werden.
  • Mehrfachförderungen nach dieser Richtlinie oder nach anderen Förderprogrammen sind.
  • Maßnahmen, die mit einer Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung einhergehen.
  • Maßnahmen, die vor Bewilligung (Erhalt des Bescheides) begonnen werden. Als Beginn ist bereits der Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zu werten. Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren sind von der Förderung ausgenommen.

  • Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
  • Unvollständige Anträge (z.B. fehlerhafte Bankverbindung oder falsche Kopie des Grundbuchauszuges) werden nicht weiterbearbeitet.
  • Der Antragssteller des fehlerhaften Antrags wird per E-Mail informiert und muss den Antrag erneut ausfüllen. Der Antrag wird also im Verfahren hinten eingereiht.

  • Beschreibung des Vorhabens (ca. 1 DINA-Seite),
  • Fotos des Ausgangszustandes,
  • Lageplan oder aussagekräftige maßstäbliche Skizze (Maßstab 1:100), aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann,
  • Ein Kosten- und Finanzierungsplan, optional ergänzt durch das Angebot eines Fachbetriebes.
  • Kopie des Grundbuchauszuges, aus dem sich die Eigentumsverhältnisse ergeben,
  • Eigentümerbeschluss bei Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. bei sonstigen Verfügungsberechtigten des Grundstücks die Vollmacht des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin,
  • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.

Nach Einreichung des Online-Antrages und dem Erhalt eines Bewilligungsbescheides kann die beantragte Begrünungsmaßnahme umgesetzt werden.

Nach Abschluss der Begrünungsmaßnahme ist die Zuwendungsempfängerin bzw. der Zuwendungsempfänger verpflichtet, der Stadt Neuwied spätestens nach zwei Monaten einen Nachweis über die durchgeführten Maßnahmen und die entstandenen Kosten vorzulegen. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Mitteilung über den Tag der Fertigstellung der Maßnahme,
  • Rechnungsbelege in Kopie,
  • Zahlungsnachweis in Kopie,
  • das Aufmaß (falls nicht aus der Rechnung erkennbar),
  • eine Fotodokumentation des Ausgangs- und Endzustandes.

Nach Einreichung dieser Unterlagen und einer positiven Prüfung, wird der Zuschuss ausgezahlt.

Für weitere Informationen und Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:

Alena Linke
Stadtverwaltung Neuwied
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Tel.: +49 2631 802-639
alinke@neuwied.de