Ursprünglich sollte die nächste Bundestagswahl im September 2025 durchgeführt werden. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Wahl aber auch vorgezogen werden – als Wahltermin ist derzeit der 23. Februar 2025 geplant. Eine konkrete Terminbestätigung wird allerdings erst im Dezember erfolgen. Für die Durchführung der Wahlen sind im Stadtgebiet Neuwied 33 Urnenwahlvorstände und 28 Briefwahlvorstände zu bilden. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Oberbürgermeisterwahl gegebenenfalls auch eine Stichwahl notwendig sein, welche am Sonntag, 16. März 2025 stattfinden wird.
Das Wahlteam der Stadt Neuwied hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen. Dabei liegt der Fokus auf der Auswahl geeigneter Wahllokale und der Frage an die Bürgerinnen und Bürger, ob sie erneut als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aktiv werden möchten. Um sicherzustellen, dass alle Wahlberechtigten ihr Stimmrecht ausüben können und die Wahl reibungslos verläuft, suchen wir daher engagierte Unterstützer.
Für den 23. Februar 2025 und den 16. März 2025 werden jeweils ca. 500 Wahlhelfer/-innen benötigt. Daher sind wir auf ihre tatkräftige Unterstützung angewiesen. Wenn sie Lust haben, die Wahlen in Neuwied zu unterstützen, melden sie sich bitte über das folgende Formular an.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Simone Fischer telefonisch unter 02631/802-318 oder per E-Mail an wahlhelfer@neuwied.de wenden.
Die Wahlvorstände in Neuwied bestehen aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter und weiteren bis zu sechs Beisitzern.
Der Wahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich.
Der Wahlvorsteher leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Dazu zählt u. a.:
Der Schriftführer hat folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen:
Die Beisitzer führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen vom Wahlvorsteher übertragen worden sind, z.B.
Ausgabe der Stimmzettel, ggf. Ordnung des Zutritts zum Wahlraum, Beobachtung der Wahlkabinen und Wahlurne,
Sortierung und Zählung der Stimmzettel sowie verpacken der Wahlunterlagen in die Wahlkisten.
Die Wahlhandlung beginnt pünktlich um 8.00 Uhr. Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er
die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei
ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Zur unparteiischen Wahrnehmung
ihrer Aufgaben gehört auch, dass sie während ihrer Tätigkeit kein auf eine politische Überzeugung hinweisendes
Zeichen sichtbar tragen dürfen. Auch dürfen sich Mitglieder des Wahlvorstandes in Ausübung ihres Amtes das
Gesicht nicht verhüllen. Das evtl. Tragen eines „Mund-Nasen-Schutzes“ ist davon nicht betroffen.
Während der Wahlhandlung (8.00 bis 18.00 Uhr) müssen ständig mindestens drei Mitglieder des
Wahlvorstandes anwesend sein, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder die jeweiligen
Stellvertreter.
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses (ab ca. 18.00 Uhr) sollen
sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Der Wahlvorstand ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder, darunter der Wahlvorsteher und
der Schriftführer oder die jeweiligen Stellvertreter anwesend sind.
Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes, d.h. auch alle Entscheidungen, die der Wahlvorstand treffen muss
sowie die Ermittlung der Wahlergebnisse, vollzieht sich öffentlich. Zum Öffentlichkeitsgrundsatz zählt auch, dass
Jedermann – also auch Nichtwahlberechtigte und Parteivertreter - Zutritt zum Wahlraum hat.
Für die Zulassung und Auszählung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen bildet der Oberbürgermeister eine bestimmte Anzahl an Briefwahlvorständen.
Der Briefwahlvorstand besteht aus dem Briefwahlvorsteher, dem stellvertretenden Briefwahlvorsteher, dem Schriftführer und in der Regel aus vier bis sechs Beisitzern.
Wichtigste Aufgaben des Briefwahlvorstandes
Der Briefwahlvorstand ist als Kollegium für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich:
Der Briefwahlvorsteher leitet die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes:
Der Schriftführer hat folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen:
Die Beisitzer führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen vom Briefwahlvorsteher übertragen worden sind, z.B. Öffnen der Wahlbriefe, Öffnen der blauen Stimmzettelumschläge, Sortierung und Zählung der Stimmzettel sowie Verpacken der Briefwahlunterlagen in die Wahlkiste.
Die Aufgaben im Rahmen der Ermittlung des Briefwahlergebnisses (ab 18:00 Uhr) sind dabei analog zu den Aufgaben des Urnenwahlvorstandes. Der Unterschied zum Urnenwahlvorstand besteht vielmehr bei dem Verfahren zur Zulassung der übersandten Wahlbriefe.
Es wird kein Wählerverzeichnis geführt, da mit jedem Wahlschein nur eine Stimmabgabe möglich ist. Stattdessen wird bei jedem Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne geworfen und erst nach 18:00 Uhr werden die Stimmzettel aus den Umschlägen geholt. Die Wahlhandlung und Auszählung der Briefwahl ist öffentlich und darf beobachtet, aber nicht gestört werden. Über die Abläufe wird eine Niederschrift geführt.
Es werden Schulungen für die jeweiligen Funktionen [(Brief-) Wahlvorsteher, Stellvertreter und Schriftführer] angeboten!