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Stadt Neuwied:Wahlhelfer

Drohnenaufnahme der neuen Deichuferpromenade mit weitem Blick in die nördlicheren Stadtteile von Neuwied.

Wahlhelfer gesucht!

Ehrenamtlich engagiert im Dienste der Demokratie

Kreuzchen setzen, Stimmzettel in den Umschlag stecken und ab in die Wahlurne: Der Wahlvorgang an sich ist ganz einfach. Doch hinter jeder Wahl steckt eine ganze Menge an ehrenamtlichem Engagement. Denn ohne zahlreiche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ließe sich eine Wahl nicht umsetzen. Daher suchen wir immer nach tatkräftiger Unterstützung für die nächste Wahl.

Fragen rund ums Thema Wahlhelfer?

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Simone Fischer

Telefon: +49 2631 802-318
E-Mail: Kontakt per E-Mail

So läuft Ihr Einsatz bei der Wahl ab

Sie lassen sich zunächst bei uns als Wahlhelfer/Wahlhelferin registrieren. Danach gehen wir in die Planung, für welchen Bereich wir Sie genau einteilen. Je nachdem, welche Aufgabe Sie bei der Wahl übernehmen, erhalten Sie vorab eine entsprechende Schulung.

Am Wahltag selbst macht es einen Unterschied, ob Sie bei der Urnenwahl oder der Briefwahl zum Einsatz kommen.

Grundsätzlich gilt: Los geht's Sonntagmorgens um 7.30 Uhr. Mit der Feststellung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk endet der Einsatz. Wichtig zu wissen: Mit der Auszählung der Stimmen wird erst nach 18 Uhr begonnen. Dementsprechend kann es spät werden, bis alle Stimmen ausgezählt sind. 

Während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr stellen die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zunächst neben der Identität der Wahlberechtigten deren Eintragung im Wählerverzeichnis fest. Zudem geben sie die Stimmzettel aus und sichern das Wahlgeheimnis. Nach Ablauf der Wahlzeit zählen sie dann die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.

Während der Wahlraum für die Wahlberechtigten zur Stimmabgabe geöffnet hat, kann der Wahlvorsteher den Wahlvorstand in Schichten einteilen. Allerdings muss der Wahlvorstand in der Zeit von 8 Uhr bis eben zum Ende der Ergebnisfeststellung jederzeit beschlussfähig sein. 

Das bedeutet: In den Schichten müssen mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. Danach beim Auszählen der Stimmen sollte der Wahlvorstand stets vollzählig anwesend sein. Und ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. 

Egal ob tagsüber in der Schicht oder später beim Auszählen: Zu den Anwesenden muss immer der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder eben die jeweiligen Stellvertreter zählen.

Der Wahlvorsteher eröffnet die Wahlhandlung damit, dass er die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes verpflichtet. 

Das heißt: Während der Tätigkeit als Wahlhelfer dürfen keine auf eine politische Überzeugung hinweisendes Zeichen sichtbar getragen werden. Zudem dürfen sie während der Ausübung ihres Amtes nicht das Gesicht verhüllen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist davon nicht betroffen.

Die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes vollzieht sich übrigens öffentlich. Heißt: Auch alle Entscheidungen, die der Wahlvorstand treffen muss und das Auszählen der Stimmen geschehen nicht im stillen Kämmerlein. 

Wichtig: Zum Öffentlichkeitsgrundsatz zählt auch, dass alle – also auch Nichtwahlberechtigte und Parteivertreter – Zutritt zum Wahlraum haben.

Der Wahldienst für die Briefwahl beginnt am Wahlsonntag etwas später als an der Urne. Gleich bleibt: Das Ende bildet die Feststellung des Wahlergebnisses im jeweiligen Stimmbezirk. Auch hier wichtig zu wissen: Erst nach 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt. Es kann also ebenfalls spät werden.   

Im Gegensatz zur Urnenwahl treffen sich die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in einem zentralen Auszählungszentrum. Dort führen sie zunächst die Zulassung von Briefwahlunterlagen unter Beachtung des Wahlgeheimnisses durch. Nach Ablauf der Wahlzeit um 18 Uhr zählen sie die Stimmzettel aus und stellen die Wahlergebnisse fest.

Den größten Unterschied zum Wahldienst an der Urne macht beim Briefwahldienst das Zulassungsverfahren der übersandten Wahlbriefe. Dabei wird bei jedem Wahlbrief geprüft, ob ein korrekt ausgefüllter Wahlschein dem Stimmzettelumschlag beiliegt. 

Um das Wahlgeheimnisses zu wahren, wird der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die verschlossene Wahlurne geworfen. Erst nach 18 Uhr werden die Stimmzettel dann aus den Umschlägen geholt. 

Die Aufgaben bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses (ab 18 Uhr) sind analog zur Urnenwahl.

Bevor es los geht, verpflichtet der Wahlvorsteher als erstes die Mitglieder des Wahlvorstandes zur Verschwiegenheit und zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. 

Bedeutet: Wer als Wahlhelfer im Einsatz ist, darf keine auf eine politische Überzeugung hinweisenden Zeichen sichtbar tragen. Während der Amtsausübung darf außerdem das Gesicht nicht verhüllt sein. Mit der Ausnahme: das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Genau wie in den Wahlräumen findet die gesamte Tätigkeit des Wahlvorstandes im Auszählungszentrum öffentlich statt. Also erfolgen auch hier alle Entscheidungen, die der Briefwahlvorstand treffen muss und das Auszählen der Stimmen nicht im Geheimen. 

Ebenfalls analog zu den Wahlräumen: Alle Interessierten – auch Nichtwahlberechtigte und Parteivertreter – haben Zutritt zum zentralen Auszählungszentrum. 

Aufgaben

Als Wahlhelfer/Wahlhelferin arbeiten Sie in fest eingeteilten Gruppen und bilden einen Wahlvorstand. Dieser setzt sich aus verschiedenen Ämtern zusammen. Hier in Neuwied bestehen die Wahlvorstände aus dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter und bis zu sechs weiteren Beisitzern. 

Je nachdem welches Amt Sie übernehmen beziehungsweise zugeteilt bekommen, übernehmen Sie unterschiedliche Aufgaben. 

Der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen verantwortlich.

Wichtigste Aufgaben bei der Urnenwahl im Überblick:

  • Überwachung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
  • Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers
  • Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen
  • Entscheidung über alle Beanstandungen bei der Wahlhandlung und der Stimmenzählung
  • Ermittlung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk (Auszählung der Stimmen)
  • Unterzeichnung der Wahlniederschriften
  • Verpacken der Wahlunterlagen in die Wahlkisten nach Abschluss aller Arbeiten

Wichtigste Aufgaben bei der Briefwahl im Überblick:

  • Entgegennahme der ungeöffneten Wahlbriefe
  • Öffnung der (roten) Wahlbriefe
  • Prüfung der Gültigkeit des Wahlscheines
  • Entscheidung über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmen
  • Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl im Briefwahlbezirk (Auszählung der Stimmen)
  • Unterzeichnung der Briefwahlniederschriften
  • Verpackung der Wahlunterlagen in die Wahlkiste (grau) nach Abschluss aller Arbeiten

Der Wahlvorsteher/die Wahlvorsteherin leitet und koordiniert die Tätigkeit des Wahlvorstandes. Dazu zählt unter anderem:

  • Verpflichtung der Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
  • Verteilung der bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses anfallenden Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Eröffnung und Schließung der Wahlhandlung
  • Leitung der Wahlhandlung und der Stimmenauszählung
  • Bekanntgabe von Entscheidungen des Wahlvorstandes und der Wahlergebnisse im Stimmbezirk
  • Überprüfung der Wahlniederschriften und der Anlagen
  • Leitung der Abschlussarbeiten, Verpacken der Wahlunterlagen
  • Übergabe der Wahlunterlagen sowie der Niederschrift mit Anlagen an die Wahlleitung

Beim Einsatz in den Wahlräumen bei der Urnenwahl kommt noch hinzu:

  • Regelung der Stellvertretung bei Abwesenheit
  • Ausübung des Hausrechtes

Der Schriftführer/die Schriftführerin hat folgende besondere Aufgaben wahrzunehmen:

  • Anfertigung der Wahlniederschriften, Schnellmeldungen und Vorschreibblätter

Beim Einsatz in den Wahlräumen bei der Urnenwahl kommt noch hinzu:

  • Führung der Wählerverzeichnisse während der Wahlhandlung (Vermerk der Stimmabgabe)
  • Zählung der Stimmabgabevermerke nach dem Ende der Wahlhandlung
  • Aufbewahrung der eingenommenen Wahlscheine

Beim Einsatz im Auszählungszentrum bei der Briefwahl kommt noch hinzu:

  • Prüfung der Wahlscheine anhand des evtl. vorliegenden Negativverzeichnisses

Die Beisitzer führen im Einzelnen die Aufgaben durch, die ihnen vom Wahlvorsteher übertragen worden sind. 

Zum Beispiel: 

  • Ausgabe der Stimmzettel im Wahlraum oder das Öffnen der Wahlbriefe im Auszählungszentrum
  • Gegebenenfalls Ordnung des Zutritts zum Wahlraum
  • Beobachtung der Wahlkabinen und Wahlurne
  • Sortierung und Zählung der Stimmzettel
  • Verpacken der Wahlunterlagen in die Wahlkisten

Wahlhelfer oder Wahlhelferin in Neuwied werden

Interesse geweckt? Dann können Sie sich direkt hier als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei uns melden.

Bereitschaftserklärung für den Einsatz direkt hier abgegeben:

Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu übernehmen

Hinweis: Sie werden möglichst wohnortnah und soweit möglich entsprechend Ihrer Wünsche eingesetzt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass dies aus organisatorischen Gründen nicht in jedem Fall möglich ist.
Wir bedanken uns bereits vorab für Ihre Bereitschaft!

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin erhalten Sie ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 40 Euro für Beisitzer/in und 60 Euro für Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in.