
Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche benötigen einen besonderen Schutz der Gesellschaft. Es gilt, sie möglichst vor Gefahren für ihr seelisches und körperliches Wohl zu bewahren und dafür Sorge zu tragen, dass sie sich altersgemäß entwickeln können.
Dafür regelt das Jugendschutzgesetz unter anderem die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, Shishas und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos und Spielhallen. Aufgabe des Kinder- und Jugendschutzes ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. Daher werden regelmäßig Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet durchgeführt.
Aber Kinder- und Jugendschutz ist noch mehr: Neben Informationen und Tipps für Eltern bieten wir auch regelmäßig Präventionsangebote an. Mit dem Ziel: Kinder und Jugendlichen in ihrem Selbstbewusstsein stärken. Zudem sollen diese Angbote ihnen dabei helfen, selbst Gefahren einzuschätzen und sich gegebenenfalls Hilfe zu holen.
Aktuelle Angebote:
Starke Kids (Selbstbehauptungstraining) – 1. Kurs
29.03.2025 10:00 - 12:00
Im Schnupper-Workshop “Starke Kids” lernen Mädchen und Jungen Konfliktlösungen kennen und sich zu behaupten. Mit praktischen Übungen stärken die Teilnehmenden ihr [...]
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Cool sein, cool bleiben (Selbstbehauptungstraining) – 1. Kurs
29.03.2025 10:00 - 16:00
Beim Workshop “Cool sein, cool bleiben” lernen Mädchen und Jungen, selbstbewusst aufzutreten. Mit Hilfe von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsübungen, [...]
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Starke Kids (Selbstbehauptungstraining) – 2. Kurs
29.03.2025 12:15 - 14:15
Im Schnupper-Workshop “Starke Kids” lernen Mädchen und Jungen Konfliktlösungen kennen und sich zu behaupten. Mit praktischen Übungen stärken die Teilnehmenden ihr [...]
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Fit für die Schule (Selbstbehauptungstraining) – 1. Kurs
24.05.2025 10:00 - 16:00
Stark und besonnen zu reagieren, fällt Kindern in manchen Situationen nicht immer leicht. Der Workshop “Fit für die Schule” soll Kindern vor allem den Übergang von [...]
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Level Up! – Starke Kids gegen Mobbing (Selbstbehauptungstraining)
30.08.2025 10:00 - 16:00
Mobbing kann sehr weh tun und ist nicht einfach zu ertragen. Aber es gibt viele Möglichkeiten, wie man sich dagegen wehren und Unterstützung finden kann. Genau darum [...]
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Starke Mädchen (Selbstbehauptungstraining für Mädchen)
06.09.2025 10:00 - 16:00
Der Workshop “Starke Mädchen” richtet sich gezielt an Mädchen, denen es nicht egal ist in unangenehmen Situationen hilflos zu sein und die ihre Power und Stärke [...]
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Respekt! (Selbstbehauptungstraining für Jungen)
11.10.2025 10:00 - 16:00
Beim Workshop “Respekt!” lernen Teilnehmer ihre Grenzen besser wahr- und ernst zu nehmen und sich gegenüber Gleichaltrigen und Erwachsenen besser zu behaupten. [...]
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Cool sein, cool bleiben (Selbstbehauptungstraining) – 2. Kurs
08.11.2025 10:00 - 16:00
Beim Workshop “Cool sein, cool bleiben” lernen Mädchen und Jungen, selbstbewusst aufzutreten. Mit Hilfe von Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungsübungen, [...]
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Fit für die Schule (Selbstbehauptungstraining) – 2. Kurs
15.11.2025 10:00 - 15:00
Stark und besonnen zu reagieren, fällt Kindern in manchen Situationen nicht immer leicht. Der Workshop “Fit für die Schule” soll Kindern vor allem den Übergang von [...]
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Jedes Mädchen kann sich wehren! (Selbstbehauptungstraining für Mädchen)
06.12.2025 10:00 - 07.12.2025 16:00
Ein wichtiger Bestandteil des zweitägigen Workshops “Jedes Mädchen kann sich wehren!” ist, eigene Grenzen und Rechte zu erkennen und durchzusetzen. Von Referentin [...]
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Kinder- und Jugendschutz im Fokus
Schutz vor problematischen Inhalten
Computer, Videospiele, Streaming-Dienste und Spiele Apps sind bei vielen Kindern beliebt und begehrt. Für Eltern ist dies ein guter Grund, sich mit den Freizeitinteressen und den sich ständig veränderten Inhalten und der Technik zu beschäftigen. Um Kinder vor problematischen Inhalten (Gewaltserien, Pornografie, Extremismus, usw.) im Internet besser schützen zu können, gibt es mittlerweile eine Reihe von technischen Hilfsmitteln.
Die gesetzlich geregelte Alterskennzeichnung (FSK und USK) können bei allen Filmen und Spielen abgerufen werden. Dadurch werden alle entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte erkannt. Sie geben Aufschluss darüber, welcher Film oder Spiel dem typischen Entwicklungsstand eines Kindes in einem bestimmten Alter angemessen ist.
Eine weitere Möglichkeit Kinder zu schützen, ist der Einsatz von Filterprogrammen. Diese arbeiten oftmals mit Mechanismen wie Positiv- oder Negativlisten, sodass entweder nur kinder- und jugendfreundliche Seiten erreichbar sind bzw. jugendschutzrelevante Angebote ausgeblendet werden. Viele Programme können neben dem Zugriff auf das Web auch die gesamte Computernutzung beschränken.
Da Kinder und Jugendliche fast nur noch den Internetzugang über das Smartphone oder das Tablet nutzen, ist es sinnvoll besonders diese mobilen Geräte mit Schutzsoftware auszustatten.

Weitere Infos:
Auf folgenden Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zum technischen Jugendschutz und zur Medienerziehung:
Fake News
Gerade in der jetzigen Zeit sind Falschmeldungen und Gerüchte besonders verbreitet. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man Fake News erkennt.
Mit folgenden Schritten kannst du ganz gut Fake News enttarnen:
- Sei kritisch und überprüfe die Quelle
Wer hat den Artikel geschrieben, wer steckt dahinter, welche Motive hat der Autor/die Autorin, ist der Verfasser anonym und/oder die Website, dann ist die Nachricht sicher nicht so vertrauenswürdig. - Prüfe die Fakten
Stimmt es überhaupt was geschrieben wurde, vergleiche die Information mit anderen Seiten. Du kannst auch Hoax-Datenbank verwenden (z.B. www.hoaxsearch.com) - Prüfe die Bilder
Du kannst zum Beispiel überprüfen, ob das Bild wirklich zum Text gehört.
Bei Falschmeldungen werden oft Bilder aus anderen Zusammenhängen verwendet - Aktualität
Überprüfe einfach, aus welchem Zeitraum der Text stammt. - Mit Vorsicht teilen!
Hinterfrage erst bevor die teilst! - Meldefunktion nutzen
Nutze die Meldefunktion der sozialen Plattformen
Tipps zur Vorgehensweise gibt es unter www.jugendschutz.net
Kinderinfluencer
In den vergangenen Jahren haben sich für die personengestützte Werbung auf Social-Media-Plattformen Werbeformen entwickelt, die Produkte vermarkten, die insbesondere junge Zielgruppen auf Youtube, Insta, Tik Tok und CO erreichen will. Ein Weg ist unter anderem die Kooperation von Unternehmen mit Kinder- und Jugendinfluencer. Dass die Gestaltung eines Kanals auf Social Media nicht nur Freizeitbeschäftigung ist, sondern eben auch Job, ist durchaus bekannt. So wird es eben mit der eigenen Reichweite des eigenen Medienkanals lohnenswert, veröffentliche Beiträge mit Werbeanzeigen zu verknüpfen und damit Einnahmen zu generieren.
Spätestens in der Kooperation mit Unternehmen und dem Auftreten als junge Markenbotschafter professionalisiert sich das Hobby und Eltern finden sich im möglichen Interessenskonflikt zwischen Fürsorge- und Aufsichtspflicht, die Karriere als Influencer des Kindes zu unterstützen. Kinder und Jugendliche müssen aber vor der Ausübung von nach Alter und Reifegrad unangemessenen Arbeiten geschützt werden. Und dies wird im Jugendarbeitsschutzgesetz und der Kinderarbeitsschutzverordnung geregelt. Das Gesetz schützt junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.
Für Kinder unter 14 Jahren gilt generell ein Beschäftigungsverbot. Lediglich in leichte, kindgerechte Beschäftigungen, die in der Regel zwei Stunden am Tag nicht überschreiten dürfen, können die Eltern ab einem Alter von 13 Jahren einwilligen (geregelt im Paragraph 6 JArbSchG.)
Für die Beschäftigungen von Kindern in den Medien, die regelmäßig weniger körperlich anspruchsvoll oder gefährlich ausfallen, gelten gelockerte Maßstäbe. Bereits ab einem Alter des Kindes von drei Jahren kann eine behördliche Bewilligung für Tätigkeiten als Kinderdarsteller bei Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, sowie Rundfunk-, Film- und Fotoaufnahmen, sowie ab sechs Jahren bei längeren Theatervorstellungen beantragt werden. Trotz der geltenden Ausnahmen sind die Schutzanforderungen für den Einsatz von Kinderdarstellern hierzulande streng. Die Tätigkeiten sind zeitlich geregelt und neben der Einwilligung der Eltern ist die Bewilligung der für Arbeitsschutz beziehungsweise Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden einzuholen. Im Rahmen des Antrags werden sowohl gesundheitliche Bedenken als auch Beeinträchtigungen des schulischen Fortkommens geprüft und Informationen zur inhaltlichen Ausrichtung eingeholt. Neben aller rechtlichen Rahmenbedingungen ist gerade im unübersichtlichen Social-Media-Bereich die Unterstützung der Eltern beim verantwortungsvollen Medienhandeln gefragt.
Auch wenn Kindern und Jugendlichen ihr Einsatz und vielleicht der Aufbau und das Betreiben eines eigenen Social-Media-Kanals riesen Spaß macht, kann es manchmal auch gut sein, das Tempo herauszunehmen, Spaß, Risiken und Nutzen abzuwägen und zum Wohle des Kindes zu handeln und so zu verhindern, dass Kinder unnötigen Risiken, wie Überforderung, Überbeanspruchung und Instrumentalisierung ausgesetzt sind.

Empfehlungen:
- Kinder unter 13 Jahren sind in den großen sozialen Netzwerken gemäß der Nutzungsbedingungen als Nutzerinnen und Nutzer nicht zugelassen. Eltern tragen daher die volle Verantwortung.
- Informieren Sie sich über die Plattform, die Ihr Kind nutzt und richten Sie sie kindgerecht ein.
- Unterstützen und begleiten Sie ihr Kind bei der altersgerechten Mediennutzung
- Schützen Sie die Privat- und Intimsphäre ihres Kindes. In der medialen Öffentlichkeit bleibt nicht immer alles privat was privat bleiben sollte und beachten Sie, das nur angemessene Inhalte veröffentlicht werden.
- Professionalisiert sich das Hobby, achten und halten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Wohle ihres Kindes ein. Unterstützung erhalten Sie u.a. bei den Gewerbeaufsichtsämtern oder bei uns.
Das neue Jugendschutzgesetz ist am 01.05.21 in Kraft getreten. Die Änderung der zuletzt 2002 reformierten deutschen Gesetzgebung ist überfällig, denn die alten Regelungen sind den Herausforderungen, die sich aus der Digitalisierung und den veränderten Lebenswelten von Kindern ergeben, längst nicht mehr gewachsen.
Das ist neu:
Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken werden zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet.
Eltern und pädagogischen Fachkräften werden mit einheitlichen Alterskennzeichen Instrumente an die Hand gegeben, um Medienangebote altersgerecht auszuwählen.
Die Plattformbetreiber werden daher verpflichtet das Gesetz zu Vorsorgemaßnahmen, um derartigen Risiken zu begegnen.
Kinder und Jugendliche sollen so insbesondere vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache ("Cybergrooming"), Hassrede, Tracking und Kostenfallen geschützt werden.
Dazu gehören unter anderem kindgerechte AGBs, sichere Voreinstellungen bei der Nutzung von Diensten, die Nutzungsrisiken je nach Alter begrenzen, indem zum Beispiel Nutzerprofile nicht durch Suchdienste gefunden werden, und leicht auffindbare Hinweise auf anbieterunabhängige Beratungsangebote, Hilfe- und Meldemöglichkeiten.
Hilfs- und Beschwerdesysteme sollen leichter verständlich sein, und Anbieter können Eltern Möglichkeiten eröffnen, die Mediennutzung ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten.
Kinder und Jugendliche werden durch Vorsorge und Orientierung befähigt, Medienkompetenz zu entwickeln und ebenso selbstständig wie selbstsicher mit Medien umzugehen.
Um den Kinder- und Jugendmedienschutz zu gewährleisten, wurde eine Kontrollinstanz geschaffen. Die bestehende "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) wird zur "Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz" umgewandelt.

Weiterführende Infos
- Anlaufstelle Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
- Unter www.jugendschutz.net findet man Informationen wie man Risiken zu Cybermobbing und sexueller Belästigung im Netz minimieren und dagegen vorgehen kann.
- Gesetzestext
- das Jugendschutzgesetz
- das Jugendschutzgesetz in 9 Sprachen (JuSchG)
Youth protection act in 9 languages (JuSchG)
La tot allemande sur la protection de la jeunesse en 9 langues (JuSchG)
Ley de protección da la infania en 9 lenguas (JuSchG) - Jugendschutzgesetz - ausformuliert -
Organisation von Veranstaltungen
Der Kinder- und Jugendschutz ist auch bei öffentlichen Veranstaltungen relevant. Denn bei der Organisation gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten, wenn Kinder oder Jugendliche mitfeiern. Welche genau das sind, haben wir für Organisatoren hier zusammengestellt.
Weiterführende Informationen:
Surftipps: Sicher im Internet unterwegs

Kindgerechte Suchmaschinen und mehr
Surfen ohne Risiko? Kein Problem mit den richtigen und vor allem kindgerechten Suchmachinen, Mediatheken oder Spiele-Plattformen.
Wir haben hier einige Surftipps für Kids zusammengefasst: