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Stadt Neuwied:Wahlen

Drohnenaufnahme der neuen Deichuferpromenade mit weitem Blick in die nördlicheren Stadtteile von Neuwied.

Mitbestimmung durch Wahlen

Die Möglichkeit und das Recht zu wählen, sind wichtige Bestandteile unserer Demokratie, die in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Regelmäßig stattfindende Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes-und kommunaler Ebene gewährleisten Ihr Grundrecht, die politische Ausrichtung mitzubestimmen.

Wir suchen Wahlhelfer!

Ehrenamtlich etwas zum Wohle unserer Demokratie leisten? Wie wäre es dann mit dem Dienst als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

Denn jedes Mal wenn in Neuwied gewählt wird, brauchen wir zahlreiche Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen und beim Auszählen.    

Aktuelle Wahlen

Landtagswahl 2026

am 22. März 2026

Der Landtag in Rheinland-Pfalz wird am 22. März 2026 gewählt.

Die Stadt Neuwied ist in Stimmbezirke aufgeteilt. Im Vergleich zu den vergangenen Wahlen haben sich die Wahlräume teilweise verändert. Bitte achten Sie auf die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wenn Sie an der Urne wählen möchten, können Sie das nur in dem Stimmbezirk und Wahlraum tun, dem Sie zugeordnet sind. Mit Hilfe der Übersichtskarte (PDF | 7 MB) und dem Straßenverzeichnis (PDF | 239 KB) können Sie nachschauen, welcher Wahlraum Ihnen zugeteilt wurde.

Übrigens: Ihren Wahlraum können Sie auch online suchen. Die Übersicht bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, sich den Wahlraum direkt auf einer Karte anzeigen und sich dorthin navigieren zu lassen.

Alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.

Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie am Wahltag nicht in ihrem Stimmbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:

  • durch eine Online-Beantragung via Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung; im Online-Portal sind die benötigten Daten dann bereits hinterlegt
  • durch eine Online-Beantragung
  • durch einen schriftlichen Antrag (mit Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), beispielsweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • durch einen persönlichen Antrag in unserem Briefwahlbüro für Personen, die die aufgeführten Möglichkeiten nicht nutzen können oder dabei Hilfe benötigen

Briefwahlbüro:

Unser Briefwahlbüro finden Sie ab dem 18. Februar 2026 im:

Haus für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Neuwied
Amalie-Raiffeisen-Saal
Heddesdorfer Straße 33
56564 Neuwied

Öffnungszeiten: 

Montag und Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
(sowie am Freitag, 20.03.2026: 07:30 - 15:00 Uhr)

Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.


Hier finden Sie eine Anleitung (PDF | 581 KB) zur Briefwahl.

Hier finden Sie die Bekanntmachung der zugelassenen

Hier finden Sie einen Musterstimmzettel (PDF | 471 KB).

Weitere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auf den Seiten des Landeswahlleiters.

Wahlergebnisse

Hier finden Sie am Wahltag ab 18 Uhr den Live-Stand der Ergebnisermittlung.

Kommunalwahlen 2024


Ihr Kontakt zum Wahlamt

Gerne können Sie uns direkt per E-Mail an wahlamt@neuwied.de kontaktieren.

Das Briefwahlbüro erreichen Sie telefonisch unter 02631 802-775.

stv. Projektleitung Wahlen:
Herr Thomas Kurz

Telefon: +49 2631 802-860
E-Mail: Kontakt per E-Mail

stv. Projektleitung Wahlen:
Wahlhelferverwaltung:
Frau Simone Fischer

Telefon: +49 2631 802-318
E-Mail: Kontakt per E-Mail

Wahlraumverwaltung: