Mitbestimmung durch Wahlen
Die Möglichkeit und das Recht zu wählen, sind wichtige Bestandteile unserer Demokratie, die in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Regelmäßig stattfindende Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes-und kommunaler Ebene gewährleisten Ihr Grundrecht, die politische Ausrichtung mitzubestimmen.
Wir suchen Wahlhelfer!
Ehrenamtlich etwas zum Wohle unserer Demokratie leisten? Wie wäre es dann mit dem Dienst als Wahlhelferin oder Wahlhelfer!
Denn jedes Mal wenn in Neuwied gewählt wird, brauchen wir zahlreiche Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen und beim Auszählen.
Aktuelle Wahlen
Landratswahl 2025
am 6. April 2025
Der Landrat des Landkreises Neuwied wird am 6. April 2025 gewählt.
Die Stadt Neuwied ist in Wahlbezirke aufgeteilt. Im Vergleich zu den vergangenen Wahlen haben sich die Wahlräume teilweise verändert. Bitte achten Sie auf die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Wenn Sie an der Urne wählen möchten, können Sie das nur in dem Wahlbezirk und Wahlraum tun, dem Sie zugeordnet sind. Mit Hilfe der Übersichtskarte (PDF | 7 MB) und dem Straßenverzeichnis (PDF | 138 KB) können Sie nachschauen, welcher Wahlraum Ihnen zugeteilt wurde.
Übrigens: Ihren Wahlraum können Sie auch online suchen. Die Übersicht bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, sich den Wahlraum direkt auf einer Karte anzeigen und sich dorthin navigieren zu lassen.
Alle Wahlräume sind barrierefrei zu erreichen.
Wahlberechtigte, die die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchten, weil sie am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk anwesend sind, benötigen einen Wahlschein. Der Wahlschein kann folgendermaßen beantragt werden:
- durch eine Online-Beantragung via Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung; im Online-Portal sind die benötigten Daten dann bereits hinterlegt
- durch eine Online-Beantragung
- durch einen schriftlichen Antrag (mit Name, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse), beispielsweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- durch einen persönlichen Antrag in unserem Briefwahlbüro für Personen, die die aufgeführten Möglichkeiten nicht nutzen können oder dabei Hilfe benötigen
Briefwahlbüro:
Unser Briefwahlbüro finden Sie ab dem 5. März 2025 im:
Haus für Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Neuwied
Amalie-Raiffeisen-Saal
Heddesdorfer Straße 33
56564 Neuwied
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
(sowie am Freitag, 04.04.2025: 07:30 - 18:00 Uhr)
Das Briefwahlbüro ist barrierefrei zu erreichen.
Für die Landratswahl wurde ein Wahlvorschlag eingereicht:
- Achim Hallerbach (Einzelbewerber)
Hier finden Sie einen Musterstimmzettel (PDF | 44 KB).
Wahlergebnisse
Kommunalwahlen 2024
- Wahl zum Stadtrat Neuwied am 09.06.2024
- Verhältniswahlen zu den Ortsbeiräten (Engers, Gladbach, Heddesdorf, Heimbach-Weis, Innenstadt, Irlich, Niederbieber, Oberbieber, Rodenbach, Segendorf und Torney) am 09.06.2024
- Mehrheitswahlen zu den Ortsbeiräten (Altwied, Block und Feldkirchen) am 09.06.2024
- Ortsvorsteherwahlen am 09.06.2024
- Ortsvorsteher-Stichwahlen am 23.06.2024
Ihr Kontakt zum Wahlamt
Gerne können Sie uns direkt per E-Mail an wahlamt@neuwied.de kontaktieren.
Das Briefwahlbüro erreichen Sie telefonisch unter 02631 802-775.
Projektleitung Wahlen:
Telefon: +49 2631 802-412
E-Mail:
Kontakt per E-Mail
stv. Projektleitung Wahlen:
Telefon: +49 2631 802-860
E-Mail:
Kontakt per E-Mail
stv. Projektleitung Wahlen:
Wahlhelferverwaltung:
Telefon: +49 2631 802-318
E-Mail:
Kontakt per E-Mail