Verkehrsentwicklungsplan Stadt Neuwied 2023


Im Auftrag der Stadt Neuwied hat das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro BSV aus Aachen den neuen Verkehrsentwicklungsplans (VEP) für das Stadtgebiet Neuwied erarbeitet. Ziel der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans war die Entwicklung eines Handlungskonzeptes, das einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer enthält. Gemeinsam mit der Stadtverwaltung, den Vertretern aus der Kommunalpolitik und den Planern von BSV sollten die Neuwiederinnen und Neuwieder festlegen, wie sich die Mobilität in ihrer Stadt in den nächsten Jahren entwickeln soll.


In diesem Sinne ist im Sommer 2021 zunächst eine Online-Beteiligung erfolgt. Nach der Diskussion von Leitzielen der Neuwieder Verkehrsentwicklung in einer begleitenden Arbeitsgruppe und in den städtischen Gremien hat das Planungsbüro erste Konzepte für die Haupt-Handlungsfelder Radverkehr, Fußgängerverkehr, Kfz-Verkehr/ Erschließungskonzept Zentrum, Parken sowie Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) entwickelt. Diese wurden im Rahmen eines Bürger-Workshops am 16. Mai 2022 im Heimathaus vorgestellt. Das Planungsbüro hat schließlich ein themen-übergreifendes Planungs- und Handlungskonzept für das Plangebiet sowie Maßnahmensteckbriefe für alle im VEP behandelten Themenfelder entwickelt und einen Gesamt-Entwurf vorgelegt. Der Verkehrsentwicklungsplan bezieht sich im Wesentlichen auf die Stadtteile Innenstadt und Heddesdorf, das enthaltene Radverkehrskonzept ist für das gesamte Stadtgebiet betrachtet worden.


Zuletzt ist diese Fassung des VEP im Januar/ Februar 2023 öffentlich ausgelegt bzw. im Internet präsentiert worden. Es bestand nochmals die Gelegenheit für Bürgerinnen und Bürger sowie für Interessensvertretungen/ Behörden und Träger öffentlicher Belange sich an dem Planungsprozess zu beteiligen. Der Stadtrat der Stadt Neuwied hat am 13.07.2023 schließlich die abschließende Fassung des VEP als handlungsleitende Grundlage für die künftige Verkehrsentwicklung der Stadt Neuwied beschlossen (s. nachfolgend). Die zuletzt eingegangen Stellungnahmen aus der Offenlage waren ebenfalls Gegenstand des Stadtrats-Beschlusses. Wie diese im Einzelnen berücksichtigt wurden bzw. im Folgenden berücksichtigt werden sollen, kann der Beschlussvorlage entnommen werden.

 

   -  Beschlussvorlage

   -  VEP-Endbericht

   -  VEP-Anlagenband


Der Verkehrsentwicklungsplan enthält eine umfangreiche Bandbreite vom Gutachter vorgeschlagener Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel, die nicht alle zeitnah umgesetzt werden können. Schwerpunkt der nächsten Jahre wird die Umsetzung ausgewählter Projekte mit einem hohen Wirkungsgrad bzw. vielen Synergie-Effekten sein. Der Stadtrat hat die Verwaltung mit der näheren Prüfung oder/ und Einleitung der notwendigen Schritte zur Umsetzung einer Auswahl von Projekten beauftragt (vgl. Beschlussvorlage). Der Fokus wird dementsprechend vor allem auf dem Thema Fahrradverkehr liegen, ein weiteres Hauptthema soll beispielsweise die mögliche Einrichtung eines Parkleitsystems sein. Der VEP ist im Übrigen alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.

 

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung ist Theo Winkelmann vom Stadtbauamt, Telefon 02631 802 623; E-Mail twinkelm@stadt-neuwied.de