Autofahrerinnen und Autofahrer in Neuwied können ihre Parkscheine ab Anfang September auf allen gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen auch mit dem Smartphone lösen.

    

„Wer seinen Parkschein digital löst, hat den Parkautomaten künftig immer mit dabei. Den Bürgerinnen und Bürgern wie auch unseren Gästen bieten wir damit eine komfortable und kontaktlose Alternative zum Bezahlen mit Münzen am Automaten an“, sagt Jan Einig, Oberbürgermeister in Neuwied. „Zudem entlastet das digitale Parken unsere Verwaltung – je mehr Menschen ihren Parkschein per App lösen, desto seltener müssen die Parkautomaten geleert und zur Einzahlung zur Bank gebracht werden.“

Kooperationspartner bei der App für das digitale Parken ist das Unternehmen Parkster. Es vermarktet Lösungen zur Parkraumverwaltung für Städte und Gemeinden, Tourismusverbände, Immobilienbewirtschafter und Parkraumbetreiber sowie Modelle für Unternehmen zur Parkgebührenabrechnung von Außendienst- und mobilen Mitarbeitern. Parkster wurde 2010 in Schweden gegründet und ist seit 2018 mit einer Tochtergesellschaft auch in Deutschland aktiv.

Wie funktioniert das Smartphone-Parken? Autofahrerinnen und Autofahrer benötigen für das Lösen eines digitalen Parkscheins die Parkster-App auf ihren Smartphone. Die App ist für Android-Endgeräte auf Google Play sowie für das iPhone im App Store kostenlos erhältlich. Für den Parkvorgang gibt der Fahrer sein Kennzeichen und die Parkdauer in der App auf seinem Smartphone ein. Klarer Pluspunkt des digitalen Parkscheins gegenüber seinem gedruckten Kollegen: Der Autofahrer kann mit seinem Handy die Parkzeit im Rahmen der Höchstparkdauer verlängern. Kein Grund mehr also, ein Knöllchen zu fürchten, wenn er im Café noch etwas bleiben möchte oder es im Wartezimmer länger dauert. Kehrt er früher zu seinem Fahrzeug zurück, beendet er den digitalen Parkschein vorzeitig und spart so durch eine minutengenaue Abrechnung unnötige Parkgebühren.

„Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, digitales Parken möglichst einfach, transparent und kundenfreundlich zu machen“, betont Elin Keim, Chief Operating Officer bei der Parkster Deutschland GmbH. Sie betont, dass mit der Parkster-App keine höheren Parktarife anfallen. „Wer privat mit der Parkster-App parkt, bezahlt dafür das Gleiche wie am Parkautomaten. Darüber hinaus bieten wir dem Autofahrer in der App optionale Zusatzdienste, wie ein gemeinsames Familienkonto, an.“

Die Eingabe sensibler Kontodaten in der App ist nicht erforderlich. Bezahlt wird auf Rechnung oder mit Kreditkarte. Der Autofahrer erhält hierzu von Parkster per Post oder E-Mail eine monatliche Rechnung, die detailliert seine Parkvorgänge auflistet. Der Autofahrer kann festlegen, ob er diese Rechnung per Mail – kostenfrei und voreingestellt - oder per Post (2,99 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Rechnung) erhalten will. Um von E-Mail-Rechnung auf Postrechnung umzustellen, loggt er sich unter https://www.parkster.com/login in seinem Benutzerkonto ein.

Wie wird der digitale Parkschein kontrolliert? Die kommunale Verkehrsüberwachung kann alle über die Parkster-App gelösten Parkscheine in Echtzeit einsehen. Deren Mitarbeiter sehen also bei jedem Fahrzeug sofort, ob ein Ticket gelöst wurde und ob dieses noch gültig ist.

Die Parkster-App zum Downloaden: