Derzeit sind fünf Baugrundstücke verfügbar
Was ist ein Baulandkataster?
Das Baulandkataster gibt einen Überblick über verfügbare Baulandpotenziale (Baulücken) im Stadtgebiet.
An wen richtet sich das Baulandkataster?
Das Baulandkataster ist ein Serviceangebot für Baulandsuchende.
Rechtsgrundlage § 200 Abs. 3 BauGB
Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster).
Baulandkataster können elektronisch geführt werden. Die Gemeinde kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Diese Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.
Das Verfahren nach § 200 Abs. 3 BauGB wurde 2020 durchgeführt und ist abgeschlossen.
Allgemeine Hinweise zum Baulandkataster
Das Baulandkataster ist ein informelles Instrument. Es werden hierdurch weder Baurechte geschaffen noch eingeschränkt oder verwehrt.
Durch die Löschung eines Grundstücks aus dem Baulandkataster ändert sich der baurechtliche Status des Grundstücks nicht.
Jeder Grundstückseigentümer kann zu jeder Zeit der Aufnahme ins Baulandkataster widersprechen.
Niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn es ins Baulandkataster aufgenommen ist.
Für die im Baulandkataster veröffentlichten Daten wird von Seiten der Stadt Neuwied keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen.
Weiterhin übernimmt die Stadt Neuwied keine Haftung für etwaige Aufwendungen oder Investitionen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Baulandkataster erbracht werden.
Ob und wie die im Baulandkataster veröffentlichten Grundstücke beziehungsweise Flächen letztendlich bebaubar sind, kann im Einzelfall im Rahmen einer Bauberatung im Stadtbauamt, einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages geprüft werden.
Aus dem Baulandkataster lässt sich nicht ablesen, ob die jeweilige Grundstückseigentümerin beziehungsweise der jeweilige Grundstückseigentümer das im Baulandkataster gekennzeichnete Grundstück verkaufen möchte.
Grundstücke, deren Eigentümer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben und die bereit sind, ihre Grundstücke zu veräußern, werden nachfolgend aufgeführt.
Klicken Sie dazu bitte die unten stehenden Stadtteile an.
Dabei gilt:
Altwied derzeit keine Grundstücke abrufbar
Oberbieber derzeit keine Grundstücke abrufbar
Niederbieber derzeit keine Grundstücke abrufbar
Segendorf derzeit zwei Baugrundstücke verfügbar
Rodenbach derzeit ein Baugrundstück verfügbar
Torney derzeit keine Grundstücke abrufbar
Gladbach derzeit keine Grundstücke abrufbar
Block derzeit keine Grundstücke abrufbar
Engers derzeit keine Grundstücke abrufbar
Innenstadt derzeit keine Grundstücke abrufbar
Heddesdorf derzeit keine Grundstücke abrufbar
Feldkirchen derzeit zwei Baugrundstücke verfügbar
Irlich derzeit keine Grundstücke abrufbar
Heimbach-Weis derzeit keine Grundstücke abrufbar
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Gesprächstermin?
Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an die jeweiligen Sachbearbeiter für:
Feldkirchen, Rodenbach, Engers: Frau Julia Rochow unter der Tel.-Nr. 02631/802-212
Irlich, Neuwied-Heddesdorf: Herr Lars Gehendges unter der Tel.-Nr. 02631/802-625
Neuwied-Innenstadt: Frau Stephanie Krings unter der Tel.-Nr. 02631/802-620
Altwied, Oberbieber, Niederbieber, Segendorf, Heimbach-Weis, Torney: Frau Bettina Witzel unter der Tel.-Nr. 02631/802-616
Block, Gladbach: Frau Marina Dübner unter der Tel.-Nr. 02631/802-195
Ebenso können Sie unter baulandkataster@neuwied.de