Baulandkataster der Stadt Neuwied

 

Derzeit sind zwei Baugrundstücke verfügbar   

 

Was ist ein Baulandkataster?

Das Baulandkataster gibt einen Überblick über verfügbare Baulandpotenziale (Baulücken) im Stadtgebiet.

 

An wen richtet sich das Baulandkataster?

Das Baulandkataster ist ein Serviceangebot für Baulandsuchende.

 

Rechtsgrundlage § 200 Abs. 3 BauGB

Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). 

Baulandkataster können elektronisch geführt werden. Die Gemeinde kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Diese Veröffentlichung kann auch im Internet erfolgen. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

Das Verfahren nach § 200 Abs. 3 BauGB wurde 2020 durchgeführt und ist abgeschlossen.

 

Allgemeine Hinweise zum Baulandkataster

Das Baulandkataster ist ein informelles Instrument. Es werden hierdurch weder Baurechte geschaffen noch eingeschränkt oder verwehrt.

Durch die Löschung eines Grundstücks aus dem Baulandkataster ändert sich der baurechtliche Status des Grundstücks nicht.    

Jeder Grundstückseigentümer kann zu jeder Zeit der Aufnahme ins Baulandkataster widersprechen.

Niemand ist verpflichtet, sein Grundstück zu veräußern, auch nicht, wenn es ins Baulandkataster aufgenommen ist. 

Für die im Baulandkataster veröffentlichten Daten wird von Seiten der Stadt Neuwied keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. 

Weiterhin übernimmt die Stadt Neuwied keine Haftung für etwaige Aufwendungen oder Investitionen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Baulandkataster erbracht werden.

Ob und wie die im Baulandkataster veröffentlichten Grundstücke beziehungsweise Flächen letztendlich bebaubar sind, kann im Einzelfall im Rahmen einer Bauberatung im Stadtbauamt,  einer Bauvoranfrage oder eines Bauantrages geprüft werden.

Aus dem Baulandkataster lässt sich nicht ablesen, ob die jeweilige Grundstückseigentümerin beziehungsweise der jeweilige Grundstückseigentümer das im Baulandkataster gekennzeichnete Grundstück verkaufen möchte. 

       

Grundstücke, deren Eigentümer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben haben und die bereit sind, ihre Grundstücke zu veräußern, werden nachfolgend aufgeführt.

Klicken Sie dazu bitte die unten stehenden Stadtteile an.

Dabei gilt: 

  • Es können aus den Darstellungen keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungs- und Baurecht wieder.
  • Wenn Sie Fragen zum Baurecht haben, setzen Sie sich bitte mit der städtischen Bauordnungsabteilung (Tel. 02631/802-643) in Verbindung.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Privateigentümer namentlich nicht genannt werden. 
  • Bei Interesse an einem Bauplatz setzen Sie sich bitte unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse per Email mit dem Stadtbauamt Neuwied (baulandkataster@neuwied.de) in Verbindung. Die Email muss darüber hinaus folgende Datenschutzerklärung enthalten:
    Wir erklären uns damit einverstanden, dass die erforderlichen Daten für die Bearbeitung unseres Anliegens erhoben und verwendet werden.“
  • Wir weisen darauf hin, dass wir nicht die Aufgabe eines Maklers übernehmen können. Wir können daher auch keine Auskünfte zu Grundstückspreisen für die  privaten Grundstücke geben. Ebenso haben wir  keinen Einfluss darauf, ob und an wen der Grundstückseigentümer sein Grundstück veräußert und ob er sich bei Ihnen meldet.

 

Altwied                         derzeit keine Grundstücke abrufbar

Oberbieber                  derzeit keine Grundstücke abrufbar

Niederbieber              derzeit keine Grundstücke abrufbar

Segendorf                    derzeit keine Grundstücke abrufbar

Rodenbach                  derzeit ein Baugrundstück verfügbar

Torney                          derzeit keine Grundstücke abrufbar

Gladbach                     derzeit keine Grundstücke abrufbar

Block                            derzeit keine Grundstücke abrufbar

Engers                          derzeit keine Grundstücke abrufbar

Innenstadt                  derzeit keine Grundstücke abrufbar

Heddesdorf                 derzeit keine Grundstücke abrufbar

Feldkirchen                derzeit ein Baugrundstück verfügbar

Irlich                             derzeit keine Grundstücke abrufbar

Heimbach-Weis         derzeit keine Grundstücke abrufbar

 

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie einen Gesprächstermin?

Dann wenden Sie sich bitte telefonisch an die jeweiligen Sachbearbeiter für:

Feldkirchen, Rodenbach, Engers:  Frau Astrid Thol unter der Tel.-Nr. 02631/802-608

Irlich, Neuwied-Heddesdorf:  Herr Lars Gehendges unter der Tel.-Nr. 02631/802-625

Neuwied-Innenstadt:  Frau Stephanie Krings unter der Tel.-Nr. 02631/802-620

Altwied, Oberbieber, Niederbieber, Segendorf, Heimbach-Weis, Torney:  Frau Bettina Witzel unter der Tel.-Nr. 02631/802-616

Block, Gladbach:  Frau Marina Dübner unter der Tel.-Nr. 02631/802-195

 

Ebenso können Sie unter 

Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailbaulandkataster@neuwied.de

 mit dem Stadtbauamt Neuwied in Verbindung treten.