Fahrerlaubnis: Neuerteilung/Wiedererteilung

Um nach dem Entzug des Führerscheins wieder die Fahrerlaubnis erteilt zu bekommen, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Der Führerschein wird nicht automatisch neu erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die antragstellende Person wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge zu führen.

Haben Sie den Führerschein allerdings im Rahmen eines zeitlich befristeten Fahrverbots abgegeben, ist kein Antrag erforderlich und den Führerschein erhalten Sie nach Ablauf der zeitlichen Befristung zurück. Die Vollstreckung des Fahrverbots erfolgt durch die Bußgeldstelle.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Ablauf der festgesetzten Sperrfrist (bei Entziehung der Fahrerlaubnis)
  • Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung die körperliche, geistige und charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Bei wiederholtem Entzug der Fahrerlaubnis und bei erstmaligem Entzug wegen Betäubungsmitteln oder einer Trunkenheitsfahrt: medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU)

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
  • Fristen:
    • Bei Entziehung der Fahrerlaubnis: Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden
    • Bei Verzicht auf die Fahrerlaubnis: Antrag kann jederzeit gestellt werden

Unterlagen
Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)

Klasse/n C1, C1E, C, CE

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Gebühren und Zahlungsart

  • Neu- bzw. Wiedererteilung des Führerscheins: 100,00 € ohne MPU / 150,00 € mit MPU
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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