Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Wenn Sie andere Personen zu gewerbsmäßigen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug transportieren, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Beispiele dafür sind Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestens zweijähriger Besitz einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B
  • EU-Kartenführerschein (liegt dieser nicht vor, muss zuerst der Umtausch des Führerscheins erfolgen)

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • EU-Kartenführerschein
  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Nachweis

Gebühren und Zahlungsart

  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 56,90 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen) wird für eine Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt und wird auf Antrag verlängert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Rechtzeitiger Antrag auf die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ca. 12 Wochen vor Ablauf)
  • EU-Kartenführerschein

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen

  • Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
  • Ab dem 60. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Gebühren und Zahlungsart

  • Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 51,00 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
Termin vereinbaren