Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen

Wenn Sie andere Personen zu gewerbsmäßigen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug transportieren, benötigen Sie einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Beispiele dafür sind Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Mindestens zweijähriger Besitz einer EU-Fahrerlaubnis der Klasse B
  • EU-Kartenführerschein (liegt dieser nicht vor, muss zuerst der Umtausch des Führerscheins erfolgen)

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • EU-Kartenführerschein
  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses (erfolgt durch die Führerscheinstelle)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Bei Fahrgastbeförderung mit Krankenkraftwagen: Erste-Hilfe-Nachweis

Gebühren und Zahlungsart

  • Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 56,90 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
Termin vereinbaren

Online-Antrag:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online beantragen


Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen) wird für eine Dauer von maximal fünf Jahren ausgestellt und wird auf Antrag verlängert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
  • Rechtzeitiger Antrag auf die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ca. 12 Wochen vor Ablauf)
  • EU-Kartenführerschein

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich (Unterschrift und Identifikation)

Unterlagen

  • Vorlage der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
  • Ab dem 60. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Gebühren und Zahlungsart

  • Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 51,00 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
Termin vereinbaren

Online-Antrag:
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung online verlängern