Fahrerqualifikationsnachweis

Berufskraftfahrer erhalten nach erfolgreich bestandenem Abschluss der Prüfung den Fahrerqualifikationsnachweis auf Antrag. Dieser wurde bis Mai 2021 auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins eingetragen.

Seit dem 23.05.2021 wird die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein allerdings von dem Fahrerqualifikationsnachweis in Form einer separaten Karte ersetzt. Alle 5 Jahre müssen der Nachweis der Grundqualifikation und Weiterbildungsmaßnahmen, sowie die entsprechende Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis erfolgen. Wenn die Schlüsselzahl 95 bereits eingetragen ist und noch gültig ist, muss diese nicht unmittelbar getauscht werden. Der Umtausch in einen Fahrerqualifikationsnachweis kann bei dem Ablauf der Gültigkeit erfolgen.

Voraussetzungen

  • Erworbene Grundqualifikation oder
  • Abgeschlossene Weiterbildung

Beantragung

  • Persönliche Vorsprache erforderlich
  • Bei Neuerteilung: kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit, spätestens aber 6 Wochen vor Fristablauf beantragt werden

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Gültiger Führerschein
  • Amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, eine in Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung oder ein Aufenthaltstitel mit Erwerbstätigkeitserlaubnis
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Qualifikationsnachweis bzw. Weiterbildungsnachweis
  • Ggf. Nachweis über spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen

Gebühren und Zahlungsart

  • Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises: 32,50 €
  • EC-Kartenzahlung bevorzugt

Rechtsgrundlage

  • Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BkrFQG)
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BkrFQV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Terminvereinbarung (aktuell nur online):
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