Wenn Sie einen ausländischen Führerschein haben und Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland verlegen, ist der ausländische Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden.
Voraussetzungen
Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind
- Auf die Prüfung wird ganz oder teilweise verzichtet
Alle anderen Staaten (Drittstaaten)
- Theoretische und praktische Prüfung bei einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr muss abgelegt werden (unter Beteiligung einer Fahrschule)
Alle Staaten
- Hauptwohnsitz in der Stadt Neuwied
- Gültiger ausländischer Führerschein im Original
Beantragung
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich (Unterschrift und Identifikation)
Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Bei ausländischen Pässen gültiger elektronischer Aufenthaltstitel
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Gültiger ausländischer Führerschein im Original
- Formular
Bei Drittstaaten zusätzlich:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Antrag der ausbildenden Fahrschule
Abhängig des Ausstellungslandes werden weitere spezifische Unterlagen benötigt. Diese sind bei der Führerscheinstelle zu erfragen.
Gebühren und Zahlungsart
- Umschreibung des ausländischen Führerscheins: 36,30 € ohne Prüfung durch TÜV / 43,90 € mit Prüfung durch TÜV
- EC-Kartenzahlung bevorzugt
Rechtsgrundlage
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)