Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

 

Leistungsbeschreibung

Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

 

Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

 

 

Teaser

Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

 

 

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige) •
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1

 

Welche Gebühren fallen an?

Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

 

 

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied

Telefon: +49 2631 802-425
Telefax: +49 2631 802-470

E-Mail: Kontakt per eMail

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung.

Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.