Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen

 

Leistungsbeschreibung

In der Handwerksrolle werden neben betriebsbezogenen Daten solche zur Betriebsleitung gespeichert. Ändern sich die persönlichen Daten (elektronische Kontaktdaten, Adresse) der Betriebsleitung, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

 

 

Teaser

Wenn sich die persönlichen Daten der Betriebsleitung eines in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetriebs ändern, müssen Sie das der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

 

 

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der persönlichen Daten der Betriebsleitung.

 

 

Zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

 

 

Voraussetzungen

Relevante persönliche Daten der eingetragenen Betriebsleitung haben sich geändert.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

 

 

Bearbeitungsdauer

keine

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

 

 

Informationsstand

12.02.202429.01.2024

 

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