Änderungen beim Betreiber oder bei verantwortlichen Personen eines störfallrelevanten Betriebsbereichs anzeigen

 

Leistungsbeschreibung

Wenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.

 

 

Teaser

Der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert sich?Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

 

 

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die vollständige Anzeige bei der für Sie zuständigen Behörde schriftlich ein.
  • Die Behörde prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen müssen Sie der Behörde gegebenenfalls weitere Informationen bereitstellen.
  • Wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, entscheidet die zuständige Behörde über die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.

 

 

Voraussetzungen

Sie betreiben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung und möchten die Angaben zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständige Anzeige

 

Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Neuen Namen oder neue Firma des Betreibers sowie vollständige Anschrift des betreffenden Betriebsbereichs
  • Neuen eingetragener Firmensitz und vollständige Anschrift des Betreibers
  • Neuen Namen und Funktion der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person, falls diese nicht die Betreiberin oder der Betreiber ist

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.

 

 

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.

 

 

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers, des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.

 

 

Informationsstand

18.08.2023

 

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Stresemannstraße 3-5
56068
56003

Telefon: +49 261 120-0
Telefax: +49 261 120-2200

E-Mail: Kontakt per eMail
Webseite: https://www.sgdnord.rlp.de/

Öffnungszeiten:

Montag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Dienstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Mittwoch 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Donnerstag 09:00– 12:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr

 

Freitag 09:00 – 13:00 Uhr